Schleswig-Holstein: Wahlleiterin für Stimmennachzählung

Beiträge 11 - 18 von 18
  • Re: Schleswig-Holstein: Wahlleiterin für Stimmennachzählung

    mc005, 21.01.2010 13:26, Antwort auf #10
    #11
    > die entscheidene frage ist jedoch: kann ein einmal zugeteiltes mandat,
    > dessen rechtmäßigkeit durch ein endgültiges amtliches endergebnis
    > bestätigt worden ist, nachträglich wieder entzogen werden?

    Das Mandat ist durch das amtliche Endergebnis nicht endgültig zugeteilt. An dieses Ergebnis schließt sich (in Schleswig-Holstein mit einer Frist von 14 Tagen) die Möglichkeit des Einspruchs gegen die Gültigkeit des Wahlergebnisses an. Legt niemand Einspruch ein, ist das Ergebnis endgültig, jeder Inhaber eines Mandats kann sich dessen sicher sein (von gewissen Ausnahmen abgesehen). Wird Einspruch eingelegt, kann sich, solange das Wahlprüfungsverfahren vor dem Landtag bzw. vor dem Landesverfassungsgericht anhängig ist, der Inhaber eines Mandats, welches von einem Einspruch betroffen ist (das können auch alle sein), nicht auf die Zuteilung des Mandats vertrauen.

    Das Prinzip, dass bis zur Rechts- oder Bestandskraft einer Entscheidung bzw. eines Verwaltungsaktes nicht auf diese vertraut werden kann, gibt es auch in allen Rechtsgebieten.

    > ich kann mich an das aktuellste deiner aufgeführten beispiele erinnern.
    > wenn mich meine erinnerung nicht trügt, wurde das mandat im rahmen der
    > feststellung des endgültigen amtlichen endergebnisses wieder entzogen,
    > welches das vorläufige amtliche endergebnis korrigierte.
    > m.e. besitzt das endgültige im gegensatz zum vorläufigen einen (gewissen)
    > rechtsstatus, der vermutlich auch einklagbar ist.

    Nein, das war eine Änderung des amtlichen Endergebnisses durch ein Wahlprüfungsverfahren, das mit einer Wiederholungswahl in einem Wahlbezirk endete:

    http://www.wahlrecht.de/news/2008/18.htm

    > will sagen: wir haben es hier mit einem ernsthaften juristischen problem zu
    > tun. auf grundlage des endgültigen amtlichen endergebnisses wurden
    > fraktionsgelder verteilt, arbeitsverträge bis zum ende der
    > legislaturperiode geschlossen, jobs gekündigt usw usf.
    > wer käme für den schaden auf? und: mandate werden nicht unter vorbehalt
    > verteilt, sondern für eine ganze legislaturperiode.

    ... vorbehaltlich des Ergebnisses der Wahlprüfung. Mitarbeiter von Abgeordneten sind vertraglich immer an das Mandat gekoppelt.

    In Schleswig-Holstein wird bei einer Ergebnisänderung durch die Nachzählung ohnehin niemand unfreiwillig den Landtag verlassen müssen, ein Mitglied der Landesregierung wird auf sein Mandat verzichten.
  • Re: Schleswig-Holstein: Wahlleiterin für Stimmennachzählung

    gruener (Luddit), 21.01.2010 16:37, Antwort auf #11
    #12
    danke für die info!

    das beispiel aus bremen bzw. bremerhaven ist sehr eindrucksvoll.

    ich bin gespannt, ob sich das 1:1 auf schleswig-holstein übertragen lässt.



  • Re: Schleswig-Holstein: Wahlleiterin für Stimmennachzählung

    saladin, 21.01.2010 19:20, Antwort auf #10
    #13

    > zu deinem letzten punkt:
    > es steht für mich außer frage, dass einer zurecht gewählten person das
    > mandat nicht verweigert werden kann,

    hi grüner,
    genau da liegt der hund begraben
    wenn durch die nachzählung ein mandat wandert ist diese ursprünglich mit mandat bedachte person halt NICHT zurecht gewählt
    wichtig ist nicht wer einmal zwischendurch ein mandat bekommen hat sondern wie die WAHLBÜRGER die mandate verteilt haben
    wenn die nachzählung ergibt dass das mandat nicht der fdp sondern den linken zusteht ist halt der/die kandidatIn der linken die zurecht gewählte person und nicht der fdpler
    (der dann eigentlich entgegen dem wählerwillen zwischen durch die mandatsmacht innehatte)
  • Re: Schleswig-Holstein: Wahlleiterin für Stimmennachzählung

    mc005, 22.01.2010 16:22, Antwort auf #1
    #14
    > In die Debatte um die Drei-Stimmen-Mehrheit von CDU und FDP im
    > Schleswig-Holsteinischen Landtag kommt neue Bewegung.
    >
    > Landeswahlleiterin Monika Söller-Winkler hat angeregt, die Stimmen in einem
    > Husumer Wahlbezirk nachzuzählen. Hintergrund: Wenn nach der Landtagswahl
    > für die Linke im Wahlkreis Husum Eiderstedt vier Stimmen mehr ermittelt
    > worden wären, hätte diese Partei das 95. Mandat bekommen und nicht die
    > FDP.
    >
    > Dann hätte Schwarz-Gelb nur eine Stimme mehr als SPD, Grüne, Linke und
    > SSW

    Die Nachzählung hat 32 Stimmen mehr für DIE LINKE ergeben (wie NDR, dpa und andere melden). Damit wird der Landtag am 28. Januar 2010 das Wahlergebnis neu feststellen und DIE LINKE erhält das 95. Mandat, welches vorher der FDP zugeteilt wurde. Schwarz-Gelb haben dann nur noch eine Mehrheit von einem Mandat vor der Opposition.

    Die rechtlichen Auseinandersetzungen um das Wahlergebnis sind damit aber noch nicht beendet.
  • Re: Schleswig-Holstein: Wahlleiterin für Stimmennachzählung

    Glückspilz, 22.01.2010 18:34, Antwort auf #11
    #15
    @mc005
    > In Schleswig-Holstein wird bei einer Ergebnisänderung durch die
    > Nachzählung ohnehin niemand unfreiwillig den Landtag verlassen müssen, ein
    > Mitglied der Landesregierung wird auf sein Mandat verzichten.

    Weshalb sollten Garg und/oder Klug auf ihr Mandat verzichten?
    Darf dann überhaupt nachgerückt werden, oder werden - wie im Bundestag - erst einmal die Überhangmandate abgebaut?
    Die FDP hat ja bei nun 14 Mandaten immer noch 3 Weitere Sitze (§ 3 Abs. 5 Satz 2 und 3 LWahlG).

    Ein Nicht-Nachrücken - egal bei welcher Partei - würde allerdings das Wahlergebnis nicht mehr gemäß Landeswahlgesetz im Landtag abbilden, außer vielleicht bei den "Ungedeckten Mehrsitzen" der CDU.
  • Re: Schleswig-Holstein: Wahlleiterin für Stimmennachzählung

    gruener (Luddit), 22.01.2010 19:00, Antwort auf #15
    #16
    lustig kanns werden. :-)

    der ssw fragt sich bereits besorgt, "ob diese Koalition wirklich fünf Jahre lang durchregieren kann, ohne dass unter ihr der Stuhl wegbricht." um anschließend zu höhnen: "Vor allem die CDU-Landtagsfraktion tut gut daran, in betriebliche Gesundheitsvorsorge zu investieren, denn ein Wegfall einer ihrer Abgeordneten könnte die gesamte Regierung zu Fall bringen."
  • Re: Schleswig-Holstein: Wahlleiterin für Stimmennachzählung

    mc005, 25.01.2010 03:36, Antwort auf #15
    #17
    > @mc005
    > > In Schleswig-Holstein wird bei einer Ergebnisänderung durch die
    > > Nachzählung ohnehin niemand unfreiwillig den Landtag verlassen müssen,
    > > ein Mitglied der Landesregierung wird auf sein Mandat verzichten.
    >
    > Weshalb sollten Garg und/oder Klug auf ihr Mandat verzichten?

    Um ihrer Parteifreundin weiterhin die Arbeit im Parlament zu ermöglichen. In der taz
    http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/carstensens-mehrheit-schrumpft
    wird dieser Plan schon wieder dementiert:

    Zu Spekulationen, der FDP-Bildungsminister Ekkehard Klug könnte sein Mandat für die Parteifreundin abgeben, sagte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katarina Loeding: "Darüber wird nicht nachgedacht."

    > Darf dann überhaupt nachgerückt werden, oder werden - wie im Bundestag -
    > erst einmal die Überhangmandate abgebaut?

    Bei der CDU ist das umstritten, die Landeswahlleiterin will nachrücken lassen, mit einiger Sicherheit wird es daraufhin ein Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht geben (es sei denn, schon beim Ausgleich entscheidet das Gericht im Sinne eines vollen Ausgleichs, dann wäre ein Nachrücken unumstritten möglich, aber für die Mehrheits auch nicht mehr wichtig).
  • Schleswig-Holstein: Grüne fordern: Weitere Wahlbezirke neu auszählen

    just4woman, 25.01.2010 20:59, Antwort auf #17
    #18
    Grüne fordern: Weitere Wahlbezirke neu auszählen

    Kiel - Nach der Korrektur des Landtagswahl-Ergebnisses in einem Husumer Wahlbezirk mit Folgen für die Mandatsverteilung in Kiel fordern die Grünen weitere Nachzählungen und ernten damit heftigen Widerspruch. Die Fraktion reichte am Montag den Antrag ein, Stimmen in Westerland (Sylt), Kiel und Norderstedt „als Stichprobe“ erneut auszählen.

    „Nachdem die Überprüfung der Stimmen im Wahlkreis Husum 003 ergeben hat, dass für die Linkspartei statt 9 tatsächlich 41 Stimmen abgegeben wurden, ist das Vertrauen vieler Menschen in die Korrektheit der Stimmenauszählung erschüttert“, sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher, Thorsten Fürter. Der demokratische Prozess dürfe nicht unter Generalverdacht fallen. Zu klären sei, ob es auch anderswo Pannen wie in Husum gab.

    http://www.kn-online.de/top_news/134208-Gruene-fordern-Weitere-Wahlbezirke-neu-auszaehlen.html
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