AfD und Recht

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  • RE: AfD und Recht - unzulässige Verwendung v. Fraktionsmaterial im Wahlkampf

    Mirascael, 20.08.2019 09:49, Antwort auf #78
    #81

    [...] selbst wenn ich danach für einige weniger grün denn eher braun bin.

    Bzw. ein weiterer Kandidat für Cems Umerziehungsla... ähhh "Entnazifizierungsprogramm" ;)

  • RE: AfD und Recht - unzulässige Verwendung v. Fraktionsmaterial im Wahlkampf

    Eckhart, 20.08.2019 13:02, Antwort auf #80
    #82

    Da Gruener anscheinend in seiner aktiven Zeit als Ex-Grüner wohl eine ganze Menge an Verstößen gegen das Parteien(finanzierungs-)gesetz aktiv durchgeführt bzw. toleriert hat, möchte ich als popeliger städtischer Ortsverbandsvorsitzender und langjähriger Wahlkämpfer auf allen Ebenen auch einwerfen, dass die Trennung von Partei- und Fraktionsgeldern auch bei uns vor Ort eher sehr streng gehandhabt wird.
    Die strenge Handhabung der Mittel-Trennung kann durchaus auch mal zu shitstorm führen, ist aber die konsequente Umsetzung der Gesetzeslage. Ich erinner an die Grüne Ministerin Löhrmann, die vom Ministerdienstwagen in ihr parteifinanziertes Wahlkampf(hybrid)auto umstieg. Öffentlich geschmäht und unverstanden, aber eben 100% korrektes Verhalten.

    https://www.focus.de/politik/videos/umstieg-von-dienstauto-in-wahlkampfauto-jetz t-erklaert-die-gruenen-ministerin-warum-sie-das-auto-wechseln-musste_id_6945093. html

  • RE: AfD und Recht - unzulässige Verwendung v. Fraktionsmaterial im Wahlkampf

    sorros, 20.08.2019 13:32, Antwort auf #82
    #83

    Die strenge Handhabung der Mittel-Trennung kann durchaus auch mal zu shitstorm führen, ist aber die konsequente Umsetzung der Gesetzeslage. Ich erinner an die Grüne Ministerin Löhrmann, die vom Ministerdienstwagen in ihr parteifinanziertes Wahlkampf(hybrid)auto umstieg. Öffentlich geschmäht und unverstanden, aber eben 100% korrektes Verhalten.

    Natürlich wird es auch bei den Grünen den einen oder anderen Verstoß geben, das lässt sich bei tausenden von Wahlständen und manchmal unerfahrenen Leuten, sicher nicht vermeiden.Aber die Verantwortlichen versuchen das so gut woe möglich zu vermeiden.
    Und Sylvias Umstieg damals ist ein gutes Beispiel.

  • RE: AfD und Recht - Gunnar Beck (EP) hat unberechtigt Professor-Titel geführt

    an-d, 20.08.2019 22:18, Antwort auf #83
    #84
    Gunnar Beck (EP) hat unberechtigt Professor-Titel geführt und damit Wahlkampf betrieben. Verfahren eingestellt, weil nun Abgeordneter und die Staatsanwaltschaft Düsseldorf beantragt keine Aufhebung der Immunität (Chef: Justizminister Peter Biesenbach).

    Quellen: https://twitter.com/wenig_worte und https://verfassungsblog.de/ranks-and-titles/

  • RE: AfD und Recht - unzulässige Verwendung v. Fraktionsmaterial im Wahlkampf

    gruener (Luddit), 21.08.2019 01:39, Antwort auf #82
    #85

    Eckhart, 20.08.2019 13:02:

    Da Gruener anscheinend in seiner aktiven Zeit als Ex-Grüner wohl eine ganze Menge an Verstößen gegen das Parteien(finanzierungs-)gesetz aktiv durchgeführt bzw. toleriert hat, möchte ich als popeliger städtischer Ortsverbandsvorsitzender und langjähriger Wahlkämpfer auf allen Ebenen auch einwerfen...

    ich hoffe sehr, das war nicht der einzige diesbezügliche ausfall deinerseits.

    das thema ist zu wichtig, um es nebenbei abzuhandeln, und zudem geeignet, auch ungeahnte höhenflüge abrupt zu beenden.

    ergo, eckhart, hau in die tasten! und unbedingt immer daran denken: es geht nur darum, einem braunen gruenen etwas anzuhängen.

    alternativvorschlag: geh in die offensive! das, was ich offenbar angestellt habe, kannst du als guter grüner doch nicht einfach so hinnehmen.

  • RE: AfD und Recht - unzulässige Verwendung v. Fraktionsmaterial im Wahlkampf

    gruener (Luddit), 21.08.2019 01:41, Antwort auf #83
    #86

    Die strenge Handhabung der Mittel-Trennung kann durchaus auch mal zu shitstorm führen, ist aber die konsequente Umsetzung der Gesetzeslage. Ich erinner an die Grüne Ministerin Löhrmann, die vom Ministerdienstwagen in ihr parteifinanziertes Wahlkampf(hybrid)auto umstieg. Öffentlich geschmäht und unverstanden, aber eben 100% korrektes Verhalten.

    Natürlich wird es auch bei den Grünen den einen oder anderen verstoß geben, das lässt sich bei tausenden von Wahlständen und manchmal unerfahrenen Leuten, sicher nicht vermeiden.Aber die Verantwortlichen versuchen das so gut woe möglich zu vermeiden.
    Und Sylvias Umstieg damals ist ein gutes Beispiel.

    wow, sorros!

    von dir hätte ich erwartet, dass du den peinlichen schwachsinn, der sich da präsentierte, durchschaut hättest.

  • RE: AfD und Recht - unzulässige Verwendung v. Fraktionsmaterial im Wahlkampf

    Eckhart, 21.08.2019 02:41, Antwort auf #85
    #87

    Gruener,
    weiter oben hast du das selbst geschrieben, das es in deiner Vergangenheit angeblich nicht so eng gesehen wurde.
    Und "jeder hat Dreck am Stecken" usw.....
    Ich kenne das halt nicht so. Das ist alles. Schon seltsam, wenn du deine eigenen Zitate über dich als Ausfälle einsortierst.

  • RE: AfD und Recht - unzulässige Verwendung v. Fraktionsmaterial im Wahlkampf

    gruener (Luddit), 21.08.2019 03:11, Antwort auf #87
    #88

    wer lesen kann - und in der lage ist, das gelesene entsprechend zu antizipieren - ist eindeutig im vorteil.

    *****

    eine anmerkung halte ich jederzeit uneingeschränkt aufrecht: jeder hat dreck am stecken! um nicht zu sagen, (reale) leichen im keller. die entscheidende frage ist allein: gibt es irgendwen, der eine gewisse lust verspürt zu buddeln? resp. findet sich wer, der einen gewissen anreiz liefert, damit irgendwer plötzlich eine ungeahnte begierde verspürt, unbedingt buddeln zu müssen?

  • RE: AfD und Recht - unzulässige Verwendung v. Fraktionsmaterial im Wahlkampf

    Eckhart, 21.08.2019 11:08, Antwort auf #88
    #89

    Gut, dass du zurückruderst.
    Aber es ging um Parteienfinanzierung.
    Und nicht das vermutlich jeder irgendwann mal irgendwas gemacht hat (Dreck am Stecken), was unangenehm wäre, wenn es einer ausbuddelt und öffentlich ausbreitet. Solche "Heilige" findet man wohl kaum.

  • RE: AfD und Recht - VerwG Meiningen: Höcke darf als Faschist bezeichnet werden

    an-d, 30.09.2019 00:43, Antwort auf #89
    #90

    ...Am Freitag trat Björn Höcke in Eisenach bei einem Familienfest der AfD auf. Der „Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Björn Höcke“ sollte verboten werden. In einem ersten Urteil in einem Eilverfahren wurde erklärt: „Die Bezeichnung Faschist ist im Rahmen der Versammlung untersagt“. Doch die Initiatoren des Protests wehren sich juristisch gegen die Entscheidung – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Meiningen hob das Verbot, Björn Höcke als „Faschist“ zu bezeichnen, gestern auf...

    https://www.volksverpetzer.de/bericht/hoecke-faschist/

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