DEMOKRATIE IN GEFAHR: Rot und Grün wollen Opposition mittels verfassungswidrigem Wahlrecht ausschalten

Beiträge 21 - 30 von 39
  • RE: Selber Schuld, CSU

    saladin, 20.03.2023 16:34, Antwort auf #20
    #21
    Die Grünen und die fdp sind schon an der % Klausel gescheitert, die Linke hätte auch an den 3 Mandaten scheitern können.....na und? Das ist der Sinn einer Grenze — um Weimarer Verhältnisse zu vermeiden. Und wenn die csu nicht an ihre wahlstärke glaubt, dann muss sie halt mit der cdu antreten (eine fraktionsgemeinschaft bilden sie ja eh immer)
  • RE: Selber Schuld, CSU

    Eckhart, 20.03.2023 17:21, Antwort auf #20
    #22

    Das einzige was gegenüber jetzt ungewöhnlich wäre und der zu zahlende Preis: Es hätte im Bundestag unter 20 Wahlkreise gegeben, die nicht an jeweilige 1. Stimmensieger*innen gegangen wären.

    Das ist doch Unsinn, 45 Erstplatzierte alleine in Bayern würden ihr Mandat verlieren und das würde an die 2. Stimmensieger gehen, drei weitere in Berlin und Sachsen. Genau das ist es, was mir demokratische Bauchschmerzen verursacht.

    ....

    Womöglich hattest du für die Einschätzung "Unsinn" das hier überlesen? Ich schrieb das hier:
    "Ich würde die Grundmandatsklausel jedenfalls nicht streichen, weil ich es bei aller politischen Gegnerschaft zur CSU , doch sehr seltsam fände, wenn man um 40 CSU Wahlkreissieger*innen wegen bundesweiten 4,X% aussortieren würde."

    Damit könnte die CSU auch bei 4,9% sehr viele Wahlkreissieger nach Berlin schicken. Aber die ganz schlechten halt nicht, nämlich die, deren Mandat nicht über die Zweitstimme abgesichert ist. Das wäre die gesamte notwendige Änderung.
    Dann hättest du sofort einen Bundestag mit 598 (oder auch 630) Sitzen, alles schon verhältnismäßig bestückt und jeder Wahlkreis ist direkt vertreten. Ein paar wenige halt durch die Zweitplatzierte Person, ein Passus der zumindest im bayerischen Landeswahlgesetz usus ist.

  • RE: Selber Schuld, CSU

    drui (MdPB), 20.03.2023 21:44, Antwort auf #22
    #23

    Womöglich hattest du für die Einschätzung "Unsinn" das hier überlesen? Ich schrieb das hier:
    "Ich würde die Grundmandatsklausel jedenfalls nicht streichen, weil ich es bei aller politischen Gegnerschaft zur CSU , doch sehr seltsam fände, wenn man um 40 CSU Wahlkreissieger*innen wegen bundesweiten 4,X% aussortieren würde."

    Damit könnte die CSU auch bei 4,9% sehr viele Wahlkreissieger nach Berlin schicken. Aber die ganz schlechten halt nicht, nämlich die, deren Mandat nicht über die Zweitstimme abgesichert ist. Das wäre die gesamte notwendige Änderung.
    Dann hättest du sofort einen Bundestag mit 598 (oder auch 630) Sitzen, alles schon verhältnismäßig bestückt und jeder Wahlkreis ist direkt vertreten. Ein paar wenige halt durch die Zweitplatzierte Person, ein Passus der zumindest im bayerischen Landeswahlgesetz usus ist.

    So wäre das zumindest der kleinere Schaden. Bei der Linken zieht das Argument der historisch gewachsenen Regionalpartei nicht (mehr). Wegen drei Direktmandaten hat sie 36 zusätzliche Mandate, Spinner aus dem Ruhrpott wie Wagenknecht und Dagdelem sind nur dank Gysi, Lötsch (Berlin) und Pellmann (Leipzig) im Bundestag, in NRW kam die Linke auf 3,1%. Wenn nur noch die nicht über die Liste abgesicherten Wahlkreissieger einziehen würden, wäre das gerechter. Aber was spricht  gegen die Wahlkreisreduzierung? Aufgrund der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung werden die Grenzen der Wahlkreise sowieso ständig angepasst, zuletzt Juni 2020.

  • Zweitplatzierte

    SeppH (!), 20.03.2023 23:59, Antwort auf #20
    #24

    Das einzige was gegenüber jetzt ungewöhnlich wäre und der zu zahlende Preis: Es hätte im Bundestag unter 20 Wahlkreise gegeben, die nicht an jeweilige 1. Stimmensieger gegangen wären.

    Das ist doch Unsinn, 45 Erstplatzierte alleine in Bayern würden ihr Mandat verlieren und das würde an die 2. Stimmensieger gehen, drei weitere in Berlin und Sachsen. Genau das ist es, was mir demokratische Bauchschmerzen verursacht.

    Noch einmal zum Mitschreiben: Kein Zweitplatzierter würde nachrücken, der entsprechende Wahlkreis bliebe ohne direkte Vertretung im Bundestag!!!

  • RE: Zweitplatzierte

    Eckhart, 21.03.2023 10:16, Antwort auf #24
    #25

    Das einzige was gegenüber jetzt ungewöhnlich wäre und der zu zahlende Preis: Es hätte im Bundestag unter 20 Wahlkreise gegeben, die nicht an jeweilige 1. Stimmensieger gegangen wären.

    Das ist doch Unsinn, 45 Erstplatzierte alleine in Bayern würden ihr Mandat verlieren und das würde an die 2. Stimmensieger gehen, drei weitere in Berlin und Sachsen. Genau das ist es, was mir demokratische Bauchschmerzen verursacht.

    Noch einmal zum Mitschreiben: Kein Zweitplatzierter würde nachrücken, der entsprechende Wahlkreis bliebe ohne direkte Vertretung im Bundestag!!!

    Ich schrieb darüber, wie man meiner Meinung nach das Wahlrecht hätte ändern können. Und ja, aktuell ist nicht vorgesehen 2. platzierte einrücken zu lassen.
    Ich befürchte eine vor allem unnötige und peinliche Klatsche in Karlsruhe und das dann deshalb 2025 nochmal mit dem alten Wahlrecht ein ordentlich großer und wie immer männlich dominierter BT gewählt wird.

  • RE: Selber Schuld, CSU

    Eckhart, 21.03.2023 10:19, Antwort auf #23
    #26

    Womöglich hattest du für die Einschätzung "Unsinn" das hier überlesen? Ich schrieb das hier:
    "Ich würde die Grundmandatsklausel jedenfalls nicht streichen, weil ich es bei aller politischen Gegnerschaft zur CSU , doch sehr seltsam fände, wenn man um 40 CSU Wahlkreissieger*innen wegen bundesweiten 4,X% aussortieren würde."

    Damit könnte die CSU auch bei 4,9% sehr viele Wahlkreissieger nach Berlin schicken. Aber die ganz schlechten halt nicht, nämlich die, deren Mandat nicht über die Zweitstimme abgesichert ist. Das wäre die gesamte notwendige Änderung.
    Dann hättest du sofort einen Bundestag mit 598 (oder auch 630) Sitzen, alles schon verhältnismäßig bestückt und jeder Wahlkreis ist direkt vertreten. Ein paar wenige halt durch die Zweitplatzierte Person, ein Passus der zumindest im bayerischen Landeswahlgesetz usus ist.

    So wäre das zumindest der kleinere Schaden. Bei der Linken zieht das Argument der historisch gewachsenen Regionalpartei nicht (mehr). Wegen drei Direktmandaten hat sie 36 zusätzliche Mandate, Spinner aus dem Ruhrpott wie Wagenknecht und Dagdelem sind nur dank Gysi, Lötsch (Berlin) und Pellmann (Leipzig) im Bundestag, in NRW kam die Linke auf 3,1%. Wenn nur noch die nicht über die Liste abgesicherten Wahlkreissieger einziehen würden, wäre das gerechter. Aber was spricht  gegen die Wahlkreisreduzierung? Aufgrund der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung werden die Grenzen der Wahlkreise sowieso ständig angepasst, zuletzt Juni 2020.

    Ja, sehe ich ähnlich.
    Direkte Wahlkreissieger sollten (zumeist) reinkommen, ausser Überhänger. Aber 5% sollte ein Partei schon bringen, damit sie mehr als nur Direktmandate hat.

  • RE: Zweitplatzierte

    SeppH (!), 21.03.2023 13:07, Antwort auf #25
    #27
    Ich befürchte eine vor allem unnötige und peinliche Klatsche in Karlsruhe und das dann deshalb 2025 nochmal mit dem alten Wahlrecht ein ordentlich großer und wie immer männlich dominierter BT gewählt wird.

    Ich hoffe nicht, dass du jetzt auch noch mit Paritäten ankommst. Das wurde judikativ bereits in mehreren Bundesländern gekippt. Ich weiß nicht, ob es grüne Strategie ist, die Gerichte mit weiteren legislativen Vorstößen mürbe machen zu wollen.

  • Wahlrechtsänderung

    sorros, 21.03.2023 22:27, Antwort auf #27
    #28

    Um es klar zu sagen, ich bin der Meinung, dass die Erstplatzierten in einem Wahlkreis auch weiterhin direckt gewählt sein sollten.
    Mal unabhängig von der Linken und der CSU denke ich dass Regionalparteien mit Direktkandidaten auch entsprechend ihrer Stärke vertreten sein sollen. Insofern bin ich für die § Wahlkreisregelung. Von mir aus kann man das auf 5 oder 6 erhöhen, aber sicher nicht mehr.

    Ich befürchte eine vor allem unnötige und peinliche Klatsche in Karlsruhe und das dann deshalb 2025 nochmal mit dem alten Wahlrecht ein ordentlich großer und wie immer männlich dominierter BT gewählt wird.

    Ich hoffe nicht, dass du jetzt auch noch mit Paritäten ankommst. Das wurde judikativ bereits in mehreren Bundesländern gekippt. Ich weiß nicht, ob es grüne Strategie ist, die Gerichte mit weiteren legislativen Vorstößen mürbe machen zu wollen.

    Die Paritätsregelung halte ich genauso wie das neue Wahlrecht für verfassungswidrig.

    Ich bin nicht nur ziemlich sicher, ich hoffe auch, dass das neue Wahlrecht in Karlsruhe scheitert

    Aber ich sehe auch die Dringlichkeit einer Wahlrechtsänderung nicht.
    Wir sehe doch, dass der Bundestag arbeitsfähig ist.
    Ok, er ist mit dieser Anzahl an Abgeordneten sehr teuer, aber dieses Argument ist für mich weniger wichtg als einwirklich die Verhältnisse abbildendes Parlament. Sprich lieber teurer als wenige demokratisch.

    Für mich das wichtigste Argument, gegen das Vorhaben der Ampelregierung: eine Wahlrechtsänderung gegen die demokratische Opposition ist für mich vorm Zug undemokratisch.

  • RE: Wahlrechtsänderung

    drui (MdPB), 21.03.2023 23:52, Antwort auf #28
    #29

    Für mich das wichtigste Argument, gegen das Vorhaben der Ampelregierung: eine Wahlrechtsänderung gegen die demokratische Opposition ist für mich vorm Zug undemokratisch.

    Volle Zustimmung! Ich wünschte mir, auch (andere) politische Gegner wären so der Demokratie zugewandt, wenn die Verlockung reizt, aus der Macht der Regierenden heraus den politischen Gegnern in die Weichteile zu treten.

    Die CSU hat auf Bundesebene in den letzten 20 Jahren unsäglich viele schlechte, rückständige Gesetze und vom Verfassungsgericht kassierte Gesetze erzwungen, uns mit den schlimmsten und korruptesten Ministern geplagt und es mehr als verdient, mit Schimpf und Schande aus dem Bundestag verjagt zu werden. Aber das soll das Wahlvolk machen und keine Wahlrechtsänderung. Und für den Untergang der Linken braucht es keine Wahlrechtsänderung, dass schafft Sara alleine.

  • RE: Wahlrechtsänderung

    Eckhart, 22.03.2023 12:09, Antwort auf #28
    #30

    Für mich das wichtigste Argument, gegen das Vorhaben der Ampelregierung: eine Wahlrechtsänderung gegen die demokratische Opposition ist für mich vorm Zug undemokratisch.

    Das ist für mich etwas zu allgemein.
    Eine regionale Kleinpartei im Bereich der 5%-Hürde blockiert jede Wahlrechtsreform auf Bundesebene, weil sie die CDU praktisch in der Tasche hat.
    Jegliche Änderungen, die der CSU ihre sichere Überrepräsentanz im Bundestag gekostet hätte, wurde blockiert. Ja es wurden ausschliesslich Änderungsvorschläge gemacht, die diese weiter gesteigert hätte. (Kein Ausgleich der Überhänger, z.B.).
    Das darf die Mehrheitsgesellschaft auf Dauer nicht mitmachen.Trotzdem halte ich die aktuellen Änderungen nicht für gut gelungen.

    So hat man Söder und der CSU nur ein Wahlkampfthema auf dem Silbertablett serviert, falls das neue Recht in Karlsruhe durchgeht. Und wenn Karlsruhe noch was ausbessern lässt, dann erst recht....

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