Dieser Markt ist inaktiv. Derzeit können keine Prognosen abgegeben werden.
Fragestellung des Marktes
«Welche (zwei) Kandidaten wird die FDP für die Bundesratsersatzwahl nominieren?»
Aktien
Beim Marktstart können die folgenden Personenaktien gehandelt werden (alphabetisch):
FDP-Mitglieder/Funktionsträger, die offiziell ihre Bereitschaft zu einer Kandidatur erklärt haben oder von einem FDP-Gremium vornominiert worden sind.
Marktstart
22. August 2010
Marktende
14. September 2009 - frühmorgens
Hinweis
Der Markt wird am 14.09.10 wieder eröffnet, wenn die Nominierung in der FDP-Bundeshausfraktion erfolglos verlaufen sollte.
Tradingspanne
0,01 - 100 Ex
(Ausnahme: siehe Marktbedingungen)
Marktwert
200 Ex
Marktbedingungen und Besonderheiten
Jeder registrierte Teilnehmer erhält für diesen Markt beim Start 200’000 EX Cash, davon 50'000 in Aktien.
Bei dem Markt handelt es sich um einen so genannten «The Winner takes it all»-Markt.
Die gewinnenden Aktien, also jene der von der FDP-Bundeshausfraktion am 14.09.2010 nominierten Kandidaten werden mit 100 EX ausgeschüttet, alle weiteren Aktien ausnahmslos mit 0 EX.
Der Schweizerische Bundesrat
http://www.admin.ch/br/org/
Die Regierung der Schweiz (Exekutive) besteht aus sieben Mitgliedern, die als «Kollegialbehörde» den Bundesrat bildet. Die Regierungsmitglieder wurden am 12. Dezember 2007 zu Beginn der neuen Legislaturperiode von der Vereinigten Bundesversammlung einzeln in geheimer Wahl bestimmt. Die Bundesversammlung setzt sich aus den am 21. Oktober 2007 gewählten 200 Abgeordneten des Nationalrates und den 46 Mitgliedern des Ständerates zusammen. Das neu gewählte oder bestätigte Regierungsmitglied erklärt direkt nach Verkündigung des Resultats «Annahme der Wahl» oder lehnt die «Annahme der Wahl» ab.
Auszahlungsregel
Mit jeder Personenaktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, erwirbt er das Recht auf eine Auszahlung in der Höhe von 100 EX, sofern die reale Person von der FDP-Bundeshausfraktion nominiert worden ist und die Nominierung angenommen hat.
Sollte die FDP-Bundeshausfraktion nur eine Person für die Bundesratsersatzwahl nominieren, wird die Aktie "Nur eine Nominierung" entsprechend mit 100 Ex ausgeschüttet.
Hinzufügen von Aktien («Splitting»)
Das Hinzufügen einer Aktie erfolgt durch die Teilung («Splitting») der Aktie «Andere Personen». Dies erfolgt immer dann, wenn ein Kandidat von einer Partei offiziell für die Wahl zum Bundesrat nominiert wird.
Hinweis
Der Betreiber behält sich das Recht vor, aus markttechnischen Gründen nicht jede nominierte Person mit einer Personenaktie zu versehen.
Herausnahme von Aktien
Eine Aktie wird umgehend aus dem Markt genommen und mit 0 EX ausgeschüttet, wenn ein Kandidat seinen Verzicht auf die Kandidatur erklärt oder aus rechtlichen bzw. gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss.
Definition der Aktie «Andere Personen»
Die Aktie «Andere» umfasst alle Personen, die für den Bundesrat kandidieren, aber noch nicht offiziell nominiert worden sind.
Nach der Wahl enthält diese Aktie alle Personen, die in den Bundesrat gewählt worden sind, aber nicht mit einer eigenen Personenaktie im Markt aufgeführt sind, und wird entsprechend ausgeschüttet.
Verfahren beim Splitting der Aktie «Andere»
Beim Splitting der Aktie «Andere» wird der Handel jeweils für kurze Zeit ausgesetzt (ca. eine Minute). In der Zwischenzeit wird die neue Personenaktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der Aktie «Andere» vorgenommen.
Dabei wird grundsätzlich wie folgt verfahren: Jeder Händler, der zum Zeitpunkt des Splittings Anteile an der Aktie «Andere» hält, bekommt zusätzlich dieselben Anteile an der neu in den Markt gebrachten Personenaktie.
Beispiel
Trader A hält zum Zeitpunkt des Splittings 1500 Stück Aktie «Andere». Die neue Personenaktie «Z» wird in den Markt gebracht.
Nach dem Splitting besitzt Trader A 1500 Aktien «Andere» und 1500 «Z» in seinem Portfolio.
Hinweis
Beim Splitting der Aktie «Andere» werden folgende Orderaufträge gelöscht:
Kauf- und Verkauforder, deren Laufzeit auf «Order canceln» gesetzt ist
Links
Wahlen in den Bundesrat / Vereinigte Bundesversammlung
(Parlamentsgesetz)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/171_10/a132.html
Das offizielle Bundesratsfoto 2007:
http://www.admin.ch/br/dienstleistungen/00094/