Dieser Markt ist inaktiv. Derzeit können keine Prognosen abgegeben werden.
Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler  beim  Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des  tatsächlichen  Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt.
Herausnahme von Aktien 
Eine  Aktie wird umgehend   aus dem Markt genommen und mit 0 Ex ausgeschüettet,  wenn ein Kandidat   seinen Verzicht auf die Kandidatur erklärt oder aus  rechtlichen bzw.   gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss.
Definition der Aktie «Andere Kandidierende»
Die Aktie "Andere Kandidierende" fasst folgende Stimmen zusammen:
1. Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die nicht mit einer namentlichen Aktie im Markt vertreten sind.
2.   Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die ihren Rückzug   erklärt haben und deswegen nicht (mehr) im Markt gelistet werden.
3.  Stimmen, die für sogenannte "Vereinzelte" abgegeben werden.
4.  Ungültige, Nein- und nicht abgegebene Stimmen sowie leere Stimmen und  Enthaltungen, so dass in Summe immer 246 Stimmen berücksichtigt werden.
Verfahren beim Splitting der Aktie «Andere» 
Beim    Splitting der Aktie «Andere» wird der Handel jeweils für  kurze  Zeit  ausgesetzt (ca. eine Minute). In der Zwischenzeit wird die  neue   Personenaktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der   Aktie  «Andere Personen» vorgenommen. 
Dabei wird grundsätzlich wie   folgt  verfahren: Jeder Händler, der zum Zeitpunkt des Splittings   Anteile an  der Aktie «Andere Personen» hält, bekommt zusätzlich   dieselben Anteile  an der neu in den Markt gebrachten Personenaktie.