Findet die Kommunalwahl wie geplant am 7. Juni 2009 statt?
Markt ist bereits am 18. Februar entschieden (Urteil Landesverfassungsgericht), da der Termin möglicherweise verfassungswidrig ist, da die die alten Stadträte/Bürgermeister noch 4,5 Monate im Amt sein würden.
Gericht kippt laut Zeitung vorgezogene Kommunalwahl
Die von der CDU-FDP-Koalition geplante Zusammenlegung der NRW-Kommunalwahl mit der Europawahl am 7. Juni wird angeblich vor dem Landesverfassungsgericht scheitern. Dies berichtet die "Westfälische Rundschau". Das Blatt beruft sich auf Koalitionskreise, dort habe man gesagt: "Wir werden verlieren." Ein Sprecher des zuständigen Innenministeriums wollte dazu keine Stellungnahme abgeben. Laut "Westfälischer Rundschau" werde neben dem bislang genannten Ausweichtermin für die Kommunalwahl-Termin am 30. August auch erwogen, die Kommunalwahl nach der Bundestagswahl am 27. September stattfinden zu lassen.
Am kommenden Mittwoch (18.02.09) wird das höchste Verfassungsorgan in NRW seine Entscheidung bekannt geben. Bereits seit Beginn der Verhandlungen verdichten sich nach Medienberichten Hinweise, dass das Gericht möglicherweise zu dieser Entscheidung kommen wird. SPD und Grüne hatten gegen die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl geklagt, weil die Legislaturperiode der amtierenden Räte und Bürgermeister, bzw. Oberbürgermeister erst im Herbst endet.
Eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 27. September, die ursprünglich geplant war und Kosten sparen würde, wird aber von der NRW-Koalitionsregierung zurückgewiesen - die Kommunalpolitik drohe damit in bundespolitischen Themen unterzugehen. Die SPD und die Grünen sehen hinter den Terminverschiebungen hingegen einen Versuch, die FDP zu begünstigen. Denn kleinere Parteien profitieren eher von einer niedrigen Wahlbeteiligung, die bei der Europawahl oder einem separaten Kommunalwahltermin zu erwarten ist.
Landesverfassungsgericht entscheidet gegen Wahl im Juni
Kommunalwahltermin gekippt
Das Landesverfassungsgericht in Münster hat die von der schwarz-gelben Landesregierung geplante Zusammenlegung der Kommunalwahl in NRW mit der Europawahl am 7. Juni gekippt. Jetzt wird nach einem neuen Termin gesucht.
Wann werden die Plakate geklebt?
Bereits in der mündlichen Vorverhandlung hatten die Landesverfassungsrichter Vorbehalte gegen den vorgezogenen Termin am 7. Juni geäußert. Wie der WDR bereits im Vorfeld erfahren hatte, sprachen sich vier der sieben Münsteraner Richter gegen die Zusammenlegung aus. Wann die Kommunalwahl nun stattfinden wird, muss jetzt festgelegt werden.
Die beiden Regierungsparteien in NRW, CDU und FDP, hatten vor Monaten beschlossen, die Kommunalwahl vorzuziehen und am Tag der Europawahl abzuhalten. SPD und Grüne hatten dagegen geklagt. Nun haben sie Recht bekommen.
Neben- statt nacheinander
Die Opposition war vor Gericht gezogen, weil sie einen Verfassungsbruch sah. Ihre Begründung: Werden Bürgermeister, Stadträte und Kreistage schon im Juni gewählt und nicht wie geplant am Tag der Bundestagswahl am 27. September 2009, blieben ihre Vorgänger noch vier Monate im Amt, denn die Wahlperiode endet erst im Oktober. Das monatelange Nebeneinander von gewählten und abgewählten kommunalen Entscheidungsträgern sei nicht akzeptabel, erklärte der Düsseldorfer Staatsrechtler Martin Morlok die Position der Kläger am ersten Verhandlungstag Anfang Februar. "Wer das Volk befragt, muss auch auf das Volk hören - und zwar sofort."
Streit um NRW-Kommunalwahltermin [WDR 5]
Alle fünf Jahre wieder
Europawahl am 7. Juni: Das steht fest
CDU und FDP hatten eine Menge Gründe für die Vorverlegung der Kommunalwahlen angeführt. "Wir wollten, dass sie ihr eigenes Gewicht behalten und nicht von der Bundestagswahl erdrückt werden", hatte der kommunalpolitische Experte der CDU, Rainer Lux, vor der Verhandlung gesagt. "Wenn im Wahlkampf nur über Afghanistan, Mindestlohn und Konjunkturpaket gestritten wird, gehen die Erfolge und Misserfolge der Kommunalpolitik unter." Außerdem fänden Kommunal- und Europawahlen beide im Fünf-Jahres-Rhythmus statt, "dann kann man die auch zusammenlegen".
Man könne damit auch der Wahlmüdigkeit entgegenwirken und Geld sparen, setzte sich Parlamentspräsidentin Regina van Dinther (CDU) am ersten Verhandlungstag in Münster gegen die Kritik der Opposition zur Wehr. Außerdem, so die Anwälte der Regierungsfraktionen, lägen Sommer- und Herbstferien zwischen der Wahl und dem Amtsantritt der kommunalen Vertreter: Da würden ohnehin keine politischen Entscheidungen getroffen.
Gute Tage, schlechte Tage
Wenig Wähler: schlecht für SPD, gut für FDP
Was keine Partei offiziell zugibt, aber eine Rolle spielt: Sie haben auch ihre Wahlchancen im Visier. Die Erfahrung zeigt, dass die SPD in den Städten von einer höheren Wahlbeteiligung profitiert - die es gibt, wenn die Kommunal- zusammen mit den Bundestagswahlen stattfinden. Die FDP dagegen kommt in der Regel besser davon, wenn wie bei den Europawahlen nur wenige Bürger zur Urne gehen. Sie hätte also ein Interesse daran haben können, die Kommunalwahlen an diesem Tag stattfinden zu lassen.
Gericht hat nicht über Motive entschieden
Wahltaktik oder Wähler-Wohl? Das Gericht hatte nicht über Motive, sondern über die Folgen einer Vorverlegung in den Frühsommer zu entscheiden. Dass das Gericht die Kommunalwahl wieder verschiebt, war für die SPD vorher ausgemachte Sache: "Alles andere würde mich überraschen", sagte Parteichefin Hannelore Kraft Tage vor dem Urteil dem WDR. Die CDU hingegen hielt sich mit Kommentaren "strikt zurück", so Parteisprecher Matthias Heidmeier. "Das hat mit dem Respekt vor einem Verfassungsorgan zu tun."
CDU übte vorab Ministerschelte
Deswegen will sich Heidmeier auch nicht zu den Gerüchten um einen "Plan B" äußern, die schon seit Wochen in den Medien kursieren: Danach soll die Kommunalwahl am 30. August stattfinden, hieß es. Inzwischen gibt es sogar Spekulationen um einen "Plan C", wonach der Urnengang erst nach der Bundestagswahl abgehalten werden könnte.
WDR-Informationen zufolge aber hatte die CDU schon seit Tagen mit einer Niederlage gerechnet - und hat in Innenminister Ingo Wolf (FDP) bereits einen Schuldigen ausgemacht. Beim Kommunalwahlgesetz habe es an "einer sorgfältigen Vorbereitung" und "handwerklichen Begleitung" gefehlt, hieß es Tage vor dem Urteil aus der Führung der Landes-CDU. Dass Wolf es nicht einmal für nötig befunden habe, vor Gericht zu erscheinen, habe dort "das Fass zum Überlaufen" gebracht".
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