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> CDU 34 + FDP 15 = 49 zu SPD 25 + Grüne 12 + Linke 5 + SSW 4 = 46
> mit 3 ungedeckten Mehrsitzen für die CDU und CDU/FDP-Mehrheit
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> Alternative (Großer Ausgleich ohne ungedeckte Mehrsitze):
> CDU 34 + FDP 16 = 50 zu SPD 28 + Grüne 13 + Linke 6 + SSW 4 = 51
> ohne CDU/FDP-Mehrheit
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> Frage: Wie entscheidet sich der SSW im Landeswahlausschuss?
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die frage ist auch, wie verhält sich die fdp?
im landtag erklärte wolfgang kubicki im juli 2008 noch:
Auch nach der Entstehung von Überhangmandaten muss es doch primär darum gehen, dass sich das Wahlergebnis so genau wie möglich im Parlament widerspiegelt. Da kann es nicht sein, dass eine Fraktion über Gebühr Sitze im Parlament erhält, weil auf einmal bei der Verteilung von Ausgleichsmandaten eine Sperre eingezogen wird. Insofern ist es richtig, diese Sperre im Gesetz zu streichen.
hier seine ganze rede bei der "Ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG)"
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/plenum/plenprot/2008/16-090_07-08.htm l
Wolfgang Kubicki [FDP]:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Gesetzentwurf zielt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf zweierlei ab: Erstens soll die Sitzverteilung nach einer Landtagswahl künftig nicht mehr nach dem Zählverfahren d’Hondt, sondern nach dem Zählsystem Sainte-Laguë vorgenommen werden, und zweitens soll künftig die Anzahl der Überhangmandate so lange durch die Verteilung weiterer Sitze ausgeglichen werden, bis sich das tatsächliche Wahlergebnis im Parlament widerspiegelt.
Wir unterstützen sowohl beide Forderungen als auch die Begründung im Gesetzentwurf, denn durch eine Veränderung des Sitzzuteilungsverfahrens von d'Hondt nach Sainte-Laguë wird eine bessere Repräsentanz der Wählerstimmen erreicht. Und darum muss es im Wahlrecht gehen - ich empfehle, wirklich noch einmal die letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Stimmengewichtung, die sich in Parlamentssitzen widerzuspiegeln hat, zu lesen ‑: Nicht um mehr oder weniger Mandate für die eine oder andere Fraktion, sondern darum, dass die abgegebenen Wählerstimmen auf die verschiedenen Parteien so genau wie möglich durch die Anzahl der Sitze im Parlament wiedergegeben wird.
Das erreicht das Zählverfahren nach Sainte-Laguë bisher besser als alle anderen entwickelten Verfahren. Deshalb ist der Vorschlag im Gesetzentwurf richtig.
Ebenso richtig ist es, die Kappungsgrenze bei den Ausgleichsmandaten abzuschaffen. Abgesehen von dem Streit darüber, wie die jetzige Regelung im Landeswahlrecht auszulegen ist, die ja der Regelung im Kommunalwahlrecht entspricht, muss man sich fragen, warum wir im Wahlrecht überhaupt so eine Grenze haben. Auch nach der Entstehung von Überhangmandaten muss es doch primär darum gehen, dass sich das Wahlergebnis so genau wie möglich im Parlament widerspiegelt. Da kann es nicht sein, dass eine Fraktion über Gebühr Sitze im Parlament erhält, weil auf einmal bei der Verteilung von Ausgleichsmandaten eine Sperre eingezogen wird. Insofern ist es richtig, diese Sperre im Gesetz zu streichen.
Wenn wir aber schon das Landeswahlrecht aufgreifen, dann sollten wir auch noch andere Fragen im Ausschuss debattieren. So haben wir als FDP-Fraktion bereits vor Jahren im Innen- und Rechtsausschuss bemängelt, dass wir ein Missverhältnis zwischen Direkt- und Listenwahlmandaten haben. Durch eine entsprechende Angleichung der Anzahl der Direkt- und Listenmandate kann die Gefahr, dass Überhangmandate überhaupt entstehen, wesentlich eingeschränkt werden. Das hat auch der damalige Landeswahlleiter Dr. Lutz im Innen- und Rechtsausschuss vorgetragen. Damit hätte man das Problem einer möglichen Aufblähung der Parlamente, das ja als Vorwand für die Sperre bei der Vergabe von Ausgleichsmandaten immer wieder benutzt wird, von vornherein eingeschränkt.
Auch andere Punkte sollte man im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf besprechen. Zum einen müssen wir im Zusammenhang mit der Sitzverteilung des Landtages auch über die Besetzung der Ausschüsse nach unserer Geschäftsordnung nachdenken. Diese erfolgt bisher nach d'Hondt und würde selbst nach einer etwaigen Zustimmung zum Gesetzentwurf der Grünen wohl weiter nach d'Hondt erfolgen. Das wäre selbstverständlich systemfremd. Hier müsste möglicherweise eine Klarstellung in der Geschäftsordnung geschaffen werden, auch wenn die Ausschussbesetzung nach d'Hondt bisher nicht durch den genauen Wortlaut der Geschäftsordnung gedeckt ist, sondern eher auf Gewohnheitsrecht beruht.
Zudem haben wir als FDP immer das sogenannte „Prinzip der offenen Listen“ gefordert. Dieses räumt den Wählerinnen und Wählern größeren Einfluss auf die Reihenfolge der aus Listenvorschlägen der Parteien gewählten Kandidatinnen und Kandidaten ein. Wir sollten darüber diskutieren, jedenfalls im Hinblick auf das Kommunalwahlrecht, ob und wie wir den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit einräumen können, einzelne Listenbewerberinnen und -bewerbern durch Stimmenhäufung auf dem jeweiligen Listenwahlvorschlag weiter nach vorne rücken zu lassen. In Baden-Württemberg und Bayern, Kollege Astrup, hat man damit sehr gute Erfahrungen gemacht, auch wenn das manche Parteistrategen zum Grübeln gebracht hat, dass die von ihnen favorisierten Kandidaten von der Bevölkerung anschließend nach hinten gehäufelt wurden. Jedenfalls schafft das mehr Demokratie und Mitbestimmung für die Wählerinnen und Wähler und ist ein gutes Mittel, der immer weiter fortschreitenden Wahlmüdigkeit der Bürgerinnen und Bürger entgegenzuwirken.
Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt noch viel im Ausschuss zu besprechen. Darauf freue ich mich. Ich sage nicht, packen wir es an, sondern reden wir miteinander.
(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)