eu-wahl

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  • RE: BVerfG kippt 3%-Hürde

    dseppi, 26.02.2014 17:11, Reply to #50
    #51

    Das Bundsverfassungsgericht muss sich etwas verarscht fühlen, wenn eine verfassungswidrige Regelung ohne nennenswerte Änderung wieder eingebracht wird.

    Das kennt das hiesige Verfassungsgericht von Kärnten und hat ähnliche Begeisterung ausgelöst, die auch durchaus in Tätigkeitsberichten ausgedrückt wurde.

  • RE: BVerfG kippt 3%-Hürde

    Wolli, 26.02.2014 17:36, Reply to #50
    #52

    Das Bundsverfassungsgericht muss sich etwas verarscht fühlen, wenn eine verfassungswidrige Regelung ohne nennenswerte Änderung wieder eingebracht wird.

    Ist das in Deutschland nicht üblich? In Österreich werden als verfassungswidrig erkannte Regelungen regelmäßig in Verfassungsrang erhoben und damit gegen eine weitere Überprüfung durch das Verfassungsgericht abgesichert.

  • RE: BVerfG kippt 3%-Hürde

    dseppi, 26.02.2014 18:07, Reply to #52
    #53

    Das Bundsverfassungsgericht muss sich etwas verarscht fühlen, wenn eine verfassungswidrige Regelung ohne nennenswerte Änderung wieder eingebracht wird.

    Ist das in Deutschland nicht üblich? In Österreich werden als verfassungswidrig erkannte Regelungen regelmäßig in Verfassungsrang erhoben und damit gegen eine weitere Überprüfung durch das Verfassungsgericht abgesichert.

    In den Verfassungsrang heben ist aber eine nennenswerte Änderung und natürlich völlig zulässig. Der VfGH entscheidet ja nicht über die moralische Richtigkeit eines Gesetzes, sondern darüber, ob es mit der derzeit geltenden Verfassung vereinbar ist.
    Danach gibt es zwei zulässige und völlig legitime Vorgehensweisen:

    1. Man paßt die aufgehobene Regelung so an, daß sie mit der Verfassung vereinbart ist.
    2. Man paßt die Verfassung so an, daß die Regelung mit ihr vereinbar ist.

    In beiden Fällen sind die Bedenken beseitigt. Wieso sollte 2. grundsätzlich moralisch bedenklich sein, solange es nicht im Übermaß passiert? (Was leider hin und wieder geschehen ist, aber das ist eine andere Geschichte. In einem Fall, in dem zu sehr übertrieben wurde, hat der VfGH dann auch einfach den entsprechenden Teil der Verfassung als verfassungswidrig aufgehoben.)

    Der hier vorliegende Fall ist aber ein ganz anderer: Die entsprechende Regelung wurde erneut einfachgesetzlich beschlossen, ohne daß dabei die Bedenken des BVerfG ausgeräumt wurden, d.h. es wurde ein verfassungswidriger Zustand erneut herbeigeführt, anstatt ihn zu beheben. So etwas ist auch in Österreich eher selten und löst entsprechende Bestürzung aus. In Erinnerung ist mir da nur der Unfug, den Kärnten mit den Ortstafeln verzapft hat. Dort wurden auch Regelungen, die der VfGH beanstandet hat, beinahe 1:1 erneut erlassen, wohlwissend, daß dadurch wieder verfassungswidriges Recht geschaffen wurde.

  • RE: Prognose für EU-Wahl

    kunator, 26.02.2014 20:58, Reply to #46
    #54

    Karlsruhe: Nicht ganz unerwartet folgt auf das Urteil zum Wegfall der Fünfprozenthürde bei der Wahl zum Europäischen Parlament nun ein erneuter Richterspruch, der einen bestimmten Mindestanteil zur Teilnahme an der Verteilung der künftig 96 (bisher 99) deutschen Sitze überhaupt nicht mehr zulässt. Mit fünf zu drei Stimmen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Drei-Prozent-Sperrklausel im deutschen Europawahlgesetz gekippt. Die Entscheidung folgt dem Grundsatz, dass ein schwerwiegender Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit, wie ihn eine Sperrklausel darstellt, nur in sehr engen Grenzen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit eines Parlamentes zulässig ist. Anders als auf Bundes- und Landesebene gibt es jedoch im Europäischen Parlament genau wie auf kommunaler Ebene keine Regierungen und Koalitionen im eigentlichen Sinne. In der Praxis bedeutet dies für die Europawahl, dass für den Einzug ins Parlament künftig ein Anspruch auf mindestens einen halben Sitz bestehen muss, was 0.52 Prozent der gültigen Stimmen entspricht. Bei der Wahl 2009 waren das rechnerisch gut 130 000 Stimmen. Wie der Vergleich der Sitzverteilung [election.de] zeigt, wären dann noch sieben weitere Parteien eingezogen: FREIE WÄHLER, REP, Tierschutzpartei, FAMILIE, PIRATEN, RENTNER und ödp.

    Quelle: election.de

    CDU/CSU43 %
    21.02.2014SPD24 %
    DIE LINKE10 %
    GRÜNE10 %
    FDP4 %
    AfD4 %
    Sonstige5 %
  • Hipper Trend der Selbszerfleischung

    drui (MdPB), 28.02.2014 10:53, Reply to #54
    #55

    bei neuen Parteien und Bewegungen. In Deutschland haben das die Piraten zur Kunstform erhoben (Bombergate, Flaggengate), so dass sie auch ohne 3%-Hürde maximal einen Verteter ins Parlament kriegen, in Österreich ist kürzlich eine Ein-Mann-Partei implodiert und auch in Italien scheint das Führerprinzip bei den "Fünf Sternen" nun dazu zu führen, dass die Fraktion im italienischen Parlament bald nur noch aus 5 Abgeordneten besteht, die dem außerparlamentarischem Führer Grillo blind folgen. Das Vergehen der letzten Ausgeschlossenen? Milde Kritik am Parteigott.

    http://www.sueddeutsche.de/politik/fuenf-sterne-bewegung-in-italien-hauen-und-st echen-1.1900604

    Irgendwie muss man die Grünen und die Linken schon bewundern, dass sie immer noch existieren.

  • Umfrage von Gallup für Österreich

    Wolli, 02.03.2014 10:00, Reply to #55
    #56
    • FPÖ    23%
    • ÖVP    22%
    • SPÖ    22%
    • Grüne 14%
    • NEOS  13%
    • Martin  2%

    Quelle: http://aktien-portal.at/shownews.html?id=36113

  • RE: Umfrage von Gallup für Österreich

    dseppi, 02.03.2014 15:36, Reply to #56
    #57

    Wird ja echt ein spannendes Kopf-an-Kopf-an-Kopf-Rennen um Platz 1 (und 2). Martin dürfte da durch seine Entscheidung, ob er kandidiert (hoffentlich nicht), den Königsmacher spielen.

  • RE: Umfrage von Gallup für Österreich

    Mühle zum, 02.03.2014 16:16, Reply to #57
    #58

    Laut heutigem Kurier wird er antreten.

  • RE: Umfrage von Gallup für Österreich

    dseppi, 02.03.2014 16:45, Reply to #58
    #59

    Es bleibt einem ja auch gar nichts erspart ...

  • Gallup für Österreich

    Mühle zum, 07.03.2014 12:12, Reply to #56
    #60

    Gallup, EU-Wahl

    SPÖ 23

    ÖVP 22

    FPÖ 22

    GRÜNE witzigerweise nicht angegeben

    NEOS 12

    BZÖ 2

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