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Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt.
Definition der Aktie «Sonstige»
Die Aktie «Sonstige» umfasst alle Kleinstparteien, die auf dem Markt nicht mit einer eigenen, namentlichen Aktie aufgeführt sind.
Definition der «Differenz-Aktie»
(sofern aufgeführt) Die Aktie «Differenz» stellt die Differenz dar zwischen der Summe aller Aktien im Markt und dem Marktwert (Gesamtwert des Marktes).
Auf einem Prognosemarkt benötigen Märkte einen fixen Gesamtwert, um Aktienbündel kaufen und verkaufen zu können. Daher braucht es auf Märkten, deren Wert willkürlich bestimmt worden ist, eine zusätzliche (künstliche) Aktie - die «Differenz-Aktie».
Um eine gute Schätzung zu erhalten, wird der Marktwert, der normalerweise 100 (= 100 %) beträgt, willkürlich niedriger angesetzt. Es wird also angenommen, dass die kleinen Parteien insgesamt nicht mehr Stimmen bekommen werden, d. h. dass ihr prozentuales Ergebnis in Summe den willkürlich festgesetzten Marktwert nicht überschreiten wird. Weil aber das genaue Ergebnis dieser Kleinparteien vor der Wahl nicht bekannt ist, wird die künstliche Aktie «Differenz» in den Parteienmarkt gebracht. Mit dieser Aktie kann gehandelt werden und es ist auch ein Bündelkauf oder Bündelverkauf möglich.
Aktiensplit / Aktienaufteilung
Eine Aktie (meistens die Aktie «Andere») kann während der Marktlaufzeit gesplittet (aufgeteilt) werden, um weitere Aktien in den Markt zu bringen. Also z.B. kandidierende Parteien, die noch nicht mit einer eigenen Aktie im Markt vertreten sind.