15. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten

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  • RE: Jetzt ist aber wirklich Schluss mit lustig! - Wulff diskreditiert Friedrich den Großen

    carokann, 26.01.2012 21:05, Antwort auf #218

    Friedrich Zwo war nie ein Grosser und auch nie deutscher Kaiser, gruener. Ich hätte eher Lust auf ein bischen Glitter & Flitter mit echten Stars.  Nicht diesen Wulffs, Maschmeyers oder Ferres.

    Also bitte ich nochmals um Öffnung der Oscar-Märkte.

  • RE: Jetzt ist aber wirklich Schluss mit lustig! - Caro

    sorros, 26.01.2012 21:31, Antwort auf #221

    Ich hätte eher Lust auf ein bischen Glitter & Flitter mit echten Stars.  Nicht diesen Wulffs, Maschmeyers oder Ferres.

    Caro diskreditiert die Ferres! AUUUUUs , AUUUs das Spiel ist aus!

  • RE: Jetzt ist aber wirklich Schluss mit lustig! - Caro

    drui (MdPB), 27.01.2012 14:15, Antwort auf #222

    Buuh, wie gemein! Alle gegen Caro, dabei braucht der einfach mehr Freunde, so wie dieser Wulff zum Beispiel (Netzwerkanalyse der Zeit):

  • RE: Jetzt ist aber wirklich Schluss mit lustig! - Caro

    carokann, 27.01.2012 19:37, Antwort auf #223

    Leider fehlen unsere Kollegen ronnieos & gruener. ;-) Bisher war die ZEIT ja eher wulffaffin, aber das war sie auch bei Gutti und jetzt schlägt sich die Lorenzo selbstkritisch an die Brust.

    "die" Lorenzo, den Typo lass´ich mal stehen. die Lorenzo, das Aiton. In zwei Tagen endet das DschungelCamp, dann ist die erste Seite von BILD wieder frei.

  • RE: Jetzt ist aber wirklich Schluss mit lustig! - Caro

    Wolli, 27.01.2012 19:42, Antwort auf #224

    Leider fehlen unsere Kollegen ronnieos & gruener. ;-) Bisher war die ZEIT ja eher wulffaffin, aber das war sie auch bei Gutti und jetzt schlägt sich die Lorenzo selbstkritisch an die Brust.

    Die verstecken sich vielleicht im "Nord-Süd-Dialog"

  • Wulff: Anfangsverdacht der Vorteilsnahme

    carokann, 29.01.2012 12:29, Antwort auf #225
  • Kreti und Pleti

    sorros, 29.01.2012 12:37, Antwort auf #226

    Wenn sich jetzt jeder Strafrechtsprofessor mit diesem Zhema profilieren will. werden die Zeitungsseiten aber verdammt knapp!

  • Wulff: Glaeseker u. Schmidt

    carokann, 30.01.2012 16:48, Antwort auf #227

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,812186,00.html

    Die Staatsanwaltschaft Hannover wertet zunächst einnmal die beschlagnahmten Daten und Dokumente aus seinem Büro im Bundespräsidialamt aus. Gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen. Mit raschen Ergebnissen rechnen die Ermittler nicht. "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit", sagt Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel SPIEGEL ONLINE am Montag.

    Die Behörde erwartet in dieser Woche auch noch weitere Unterlagen aus der niedersächsischen Staatskanzlei. Zudem steht mögliches Beweismaterial aus, das derzeit in der Schweiz ausgewertet wird. Dort hatten eidgenössische Kollegen Geschäftsräume von Eventkönig Schmidt durchsucht.

  • Wulff: Weiterer Verfassungsbruch ?

    carokann, 30.01.2012 20:36, Antwort auf #228

    http://tagesschau.de/inland/wulff886.html

    Bundespräsident Christian Wulff hatte weitergehende geschäftliche Beziehungen zu Egon Geerkens als bislang eingeräumt. Nach Recherchen von tagesschau.de war der Osnabrücker Geschäftsmann Mandant und Vermieter einer Rechtsanwaltskanzlei, für die der frühere niedersächsische Ministerpräsident über Jahre tätig war. Staatsrechtler werfen Wulff nach diesen neuen Informationen Verfassungsbruch vor. Der Bundespräsident bestreitet die Vorwürfe - dabei tauchen neue Unstimmigkeiten auf....

    ganz zu lesen!

  • RE: Wulff: Option Organklage Art. 54

    carokann, 30.01.2012 20:40, Antwort auf #229

    Dass Wulff die geschäftliche Beziehung zu Egon Geerkens verschwiegen hat, könnte ein weiterer Grund für eine Klage vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof sein. Alles hängt nun an den Abgeordneten des niedersächsischen Landtages. Für eine Klage nach Artikel 40 der Landesverfassung ist dafür aber eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Dazu müssten neben der Opposition allerdings auch Abgeordnete der CDU-Fraktion zustimmen. Realistischer scheint da eine Organklage [tagesschau.de] nach Artikel 54, wie sie die SPD-Fraktion in Zusammenhang mit der Finanzierung des "Nord-Süd-Dialogs" anstrebt, denn hierfür ist keine Parlamentsmehrheit nötig.

    http://tagesschau.de/inland/wulff886.html

    Die Niersächsische Landesverfassung

    http://www.recht-niedersachsen.de/verfnds/verfin.htm

    Art. 54

    http://www.recht-niedersachsen.de/verfnds/verf06.htm#a54

    Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs

    Der Staatsgerichtshof entscheidet

    1. über die Auslegung dieser Verfassung bei Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Landesorgans oder anderer Beteiligter, die durch diese Verfassung oder in der Geschäftsordnung des Landtages oder der Landesregierung mit eigenen Rechten ausgestattet sind, auf Antrag des obersten Landesorgans oder anderer Beteiligter;
    2. bei Streitigkeiten über die Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheiden auf Antrag der Antragstellerinnen und Antragsteller, der Landesregierung oder eines Fünftels der Mitglieder des Landtages;
    3. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit dieser Verfassung auf Antrag der Landesregierung oder eines Fünftels der Mitglieder des Landtages;
    4. über die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit dieser Verfassung auf Vorlage eines Gerichts gemäß Artikel 100 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland;
    5. über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden wegen Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung durch ein Landesgesetz;
    6. in den übrigen ihm durch diese Verfassung oder durch Gesetz zugewiesenen Fällen.
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