Ausschüttung des Marktes "Bundespräsidentenwahl Österreich 2016"

Beiträge 61 - 70 von 132
  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    asterix (metasystix), 14.06.2016 00:20, Antwort auf #60
    #61
    Zuerst muß der Eingang registriert werden, und dann ist sie unter Verschluß zu nehmen. Und ja, sofort, unverzüglich, without von delay. Und zwar bis zur amtlichen Auszählung. Vgl. §10(6).

    Laut §10(6) muss nach dem Einlangen erst einmal die Lasche heruntergezogen werden und müssen einige Daten erfasst werden. Das Gesetz regelt hier nur, was mindestens erfasst werden muss, es darf auch mehr erfasst werden. Sobald aber die Lasche heruntergzogen worden ist, ist sofort offensichtlich, ob die Unterschrift fehlt oder nicht. Jetzt muss die Wahlkarte irgendwo unter Verschluss gelagert werden. Wenn die Wahlkarten nicht alle auf einem riesige Haufen landen, werden sie wahrscheinlich gestapelt. Da ein einziger Stapel wohl zu hoch werden würde, muss man eh mehrere Stapel bilden. Warum man da die ohne Unterschrift nicht gleich auf einen separaten Stapel legen dürfen soll, ist mir nicht verständlich. Im Gesetz steht dazu auch nichts, sie müssen nur unter Verschluss verwahrt werden, ob gestapelt, im Erdäpfelsack oder auf der Wäscheleine aufgehängt steht da nicht.

  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    dseppi, 14.06.2016 00:27, Antwort auf #61
    #62

    Ich sehe das wie Asterix. Solange die Wahlbehörde selbst die Gültigkeit überprüft (also nicht sagt "oh, ist ja so sortiert, wird schon passen") ist dem Gesetz genüge getan. Nirgends wird verboten, daß die eingelangten Wahlkarten nach einem bestimmten System abgelegt werden. Bei dem angewendeten System ("Vorsortierung") ist man aber schneller, obwohl man trotzdem alle Stimmen prüft.

  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    asterix (metasystix), 14.06.2016 00:41, Antwort auf #47
    #63
    Hier war das Problem nicht die Uhrzeit der Auszählung, sondern daß die Beisitzer angeblich nicht zur Auszählung um 9 Uhr eingeladen worden sind, sondern erst für 15 Uhr.

    Angeblich, und weiters stellt sich die Frage, wie weit man die Beisitzer explizit einladen muss und wieviel Eigenverantwortung man von Beisitzern erwarten kann. Wenn ich die amtliche Wahlinformation nicht zugeschickt  bekommen habe, dann muss ich mich auch selbst informieren, wo und wann ich wählen kann, die Wahl wird deswegen nicht wiederholt.


    Und die FPÖ scheint auch nicht zu wissen, was sie mit den falschfarbigen Kuverts will. Werden sie als ungültig gewertet, dann sieht die FPÖ darin eine Verletzung des Wahlrechts, und wenn sie als gültig gewertet werden, ist es ihr auch nicht recht.

    Das sagt sie schon:

    Entweder, die Farbe der Kuverts ist wurscht. Dann müssen alle Stimmen, die in falschfarbigen Kuverts sind, als gültig gezählt werden.

    Oder die Farbe ist nicht wurscht. Dann müssen alle Stimmen, die in falschfarbigen Kuverts sind, ausgeschieden werden.

    Was aber nicht geht, ist, daß ein Teil der Stimmen aus diesem Grund ausgeschieden wird, und bei einem anderen Teil über diesen Mangel hinweggesehen wird. Das ist eine sachlich nicht begründete Ungleichbehandlung.

    Ich habe nichts gefunden, was deine Behauptungen stützt, aber ich habe mir auch nicht den ganzen Schmarrn von vorne bis hinten durchgelesen. Gleichbehandlung sehe ich nicht gefordert, aber durchaus widersprüchliche Behauptungen. In Abschnitt 2.3.4 auf Seite 93 steht explizit unter Punkt a): "In 29 Stimmbezirken wurden diese Wahlkuverts ausgeschieden, was dazu führte, dass der Wählerwille nicht berücksichtigt werden konnte und daher das aktive Wahlrecht des betroffenen Wählers verletzt wurde", während unter b) auf Seite 95 steht: "Es wurden somit zumindest 210 Wahlkarten mit falsch farbigen (sic!) Wahlkuverts zu Unrecht als gültig gewertet." Das eine ist nicht recht, das andere auch nicht, aber ein Wunsch nach  Gleichbehandlung steht zumindest im Abschnitt 2.3.4 nicht.

  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    Bergischer, 14.06.2016 03:30, Antwort auf #63
    #64
    Hier war das Problem nicht die Uhrzeit der Auszählung, sondern daß die Beisitzer angeblich nicht zur Auszählung um 9 Uhr eingeladen worden sind, sondern erst für 15 Uhr.

    Angeblich, und weiters stellt sich die Frage, wie weit man die Beisitzer explizit einladen muss und wieviel Eigenverantwortung man von Beisitzern erwarten kann. Wenn ich die amtliche Wahlinformation nicht zugeschickt  bekommen habe, dann muss ich mich auch selbst informieren, wo und wann ich wählen kann, die Wahl wird deswegen nicht wiederholt.

    Dies mit der Einladung von Beisitzern ist genau dass, was ich als "heiße Luft" der FPÖ werte! Ein fadenscheiniges Argument welche sich die FPÖ Advokaten "aus den Fingern gezogen" haben.

    Bei uns in der BRD sieht das Prozedere in den Wahlkommissionen so aus, dass - lange im Vorfeld der Wahl - die Beisitzer schriftlich - in einem Standard Schreiben - über den zeitlichen Ablauf informiert werden und so wie ich es mitbekommen habe, ist bei euch in Österreich die Uhrzeit 9.00 Uhr für das Auszählen der Briefwahlzettel sogar gesetzlich festgelegt. Wenn nun (nur) irgendwelche FPÖ Beisitzer "Schnarchnasen" behaupten erst für 15.00 Uhr eingeladen worden zu sein, dann kann man daran "doch nur fühlen". Als ob eure Verwaltung individuell und explizit nur die FPÖ Beisitzer erst für 15.00 Uhr zum Auszählen einläd, wo das Ergebnis - meines Wissens nach - schon festgestanden hat ?! (auch bei Wahlen in der Vergangenheit)

    Überhaupt - was sind dass für "geistige FPÖ Überflieger"?! - dass bei euch in Österreich die Briefwahl am Montag ab 9.00 ausgezählt wird gehört nun mal fast schon zur Allgemeinbildung und erst recht wenn ich mich als Wahlhelfer gemeldet habe. Sollte ich nun wirklich ein Schreiben erhalten haben in dem von 15,00 Uhr die Rede ist - was ich mehr als bezweifel - dann frage ich doch mal eben bei der Verwaltung nach, wie dies zu erkären ist!

    Ne, der "hahnenbüchige" Einwand mit den Einladungen ist - frei nach Münchhausen - "erstunken und erlogen"!

  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    Wolli, 14.06.2016 07:48, Antwort auf #63
    #65
    Ich habe nichts gefunden, was deine Behauptungen stützt, aber ich habe mir auch nicht den ganzen Schmarrn von vorne bis hinten durchgelesen. Gleichbehandlung sehe ich nicht gefordert, aber durchaus widersprüchliche Behauptungen. In Abschnitt 2.3.4 auf Seite 93 steht explizit unter Punkt a): "In 29 Stimmbezirken wurden diese Wahlkuverts ausgeschieden, was dazu führte, dass der Wählerwille nicht berücksichtigt werden konnte und daher das aktive Wahlrecht des betroffenen Wählers verletzt wurde", während unter b) auf Seite 95 steht: "Es wurden somit zumindest 210 Wahlkarten mit falsch farbigen (sic!) Wahlkuverts zu Unrecht als gültig gewertet." Das eine ist nicht recht, das andere auch nicht, aber ein Wunsch nach  Gleichbehandlung steht zumindest im Abschnitt 2.3.4 nicht.

    Ich finde es jetzt auch nicht mehr. Möglicherweise habe ich den Satz: "Diese Wahlkarten wurden von den Bezirkswahlbehörden unterschiedlich behandelt", überinterpretiert.

    Das Problem besteht aber dennoch: Wie man es macht, ist es falsch. Wenn dem Wähler (gesetzwidrig) falschfarbige Kuverts zugesandt werden, wird er automatisch um sein Wahlrecht gebracht. Seine Stimme ist ungültig. Wenn die Bezirkswahlbehörde diesen (amtlich verschuldeten) Fehler heilen will, indem sie es mit der Farbe nicht so genau nimmt, verstößt sie selbst gegen das Gesetz.

  • RE: Nichts als "heiße Luft" aus "dicken Backen" eines FPÖ Wahlverlierers...

    Wolli, 14.06.2016 07:58, Antwort auf #64
    #66

    Überhaupt - was sind dass für "geistige FPÖ Überflieger"?! - dass bei euch in Österreich die Briefwahl am Montag ab 9.00 ausgezählt wird gehört nun mal fast schon zur Allgemeinbildung und erst recht wenn ich mich als Wahlhelfer gemeldet habe. Sollte ich nun wirklich ein Schreiben erhalten haben in dem von 15,00 Uhr die Rede ist - was ich mehr als bezweifel - dann frage ich doch mal eben bei der Verwaltung nach, wie dies zu erkären ist!

    Ne, der "hahnenbüchige" Einwand mit den Einladungen ist - frei nach Münchhausen - "erstunken und erlogen"!

    Ja, mein Gott, daß die FPÖ nicht nur Akademiker anspricht, ist eh bekannt.

    So wie ich mir das vorstelle, wird der gute Beisitzer in vollem Vertrauen einen anderen Beisitzer gefragt haben, wann er denn wieder kommen soll, und der wird mit: "Morgen, uma dreie" oder so ähnlich geantwortet haben.
    Und nachdem er sich seine Informationen abends nocheinmal  durchgelesen hat, wird er am nächsten Tag in der Früh bei der Partei angerufen haben, und die werden ihm gesagt haben, daß er um Gottes Willen sofort hinfahren soll. Das hat er dann gemacht, und die Auszählung war schon in vollem Gange.

    Es ist wohl der schwächste vorgebrachte Einwand, aber es kostet nicht viel extra, wenn er auch angeführt wird.

  • Exkurs: Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt muß wiederholt werden

    Wolli, 15.06.2016 12:15, Antwort auf #66
    #67

    Daß der VfGH nicht prinzipiell davor zurückscheut, Wahlanfechtungen stattzugeben, sieht man anhand einer aktuellen Entscheidung: Der VfGH hat angeordnet, daß die Bezirksvertretungswahlen in der Leopoldstadt wiederholt werden müssen. Dort war das Ergebnis ebenfalls knapp, und es ist auch dort zu Unregelmäßigkeiten mit Wahlkarten gekommen.

    Siehe: http://diepresse.com/home/panorama/wien/5020909

  • RE: Exkurs: Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt muß wiederholt werden

    dseppi, 15.06.2016 18:10, Antwort auf #67
    #68

    Daß der VfGH nicht prinzipiell davor zurückscheut, Wahlanfechtungen stattzugeben, sieht man anhand einer aktuellen Entscheidung:

    Das passiert eh immer wieder. Auch voriges Jahr sind ein paar Wahlen aufgehoben worden.

    Der VfGH hat angeordnet, daß die Bezirksvertretungswahlen in der Leopoldstadt wiederholt werden müssen. Dort war das Ergebnis ebenfalls knapp, und es ist auch dort zu Unregelmäßigkeiten mit Wahlkarten gekommen.

    Ja, aber ganz andere, die auch von der Wahlbehörde so protokolliert wurden. Da war es offensichtlich, daß es zu einer Aufhebung kommen wird (auch wenn die Behörde aus mir unerfindlichen Gründen dagegen war):

    Es gab dort mehr gezählte Briefwahlstimmen als eingehende Briefwahlkuverts registriert wurden. Die Differenz war größer als die Differenz zwischen Grünen und FPÖ. Also ein ziemlich klarer Fall.

    Zwei Dinge sind aber jedenfalls bemerkenswert und IMHO relevant für die Anfechtung der BP-Wahl; eine eher zu Hofers Nachteil, eine eher zu Hofers Vorteil.

    • Nachteil (wundert mich, daß das bis jetzt nicht deutlicher gekommen ist, da das auf alte Entscheidungen des VfGH beruht):

    Ein Zitat aus der Gegenschrift der Wiener Gemeindewahlbehörde:

    Angemerkt sei auch, dass die Durchsicht der Niederschriften der Sprengelwahlbehörden und der Bezirkswahlbehörde für den 2. Bezirk keinerlei Anhaltspunkte für gesetzwidrige Vorgangsweisen ergeben hat. Jedenfalls wurden keinerlei
    Unregelmäßigkeiten von den von der 'Freiheitlichen Partei Österreichs (Kurzbezeichnung: FPÖ)' entsendeten Beisitzer
    Innen der Sprengelwahlbehörden aufgezeigt. Nach der Judikatur des VfGH ist es relevant, wenn die auf Vorschlag des
    Anfechtungswerbers in die jeweilige Wahlbehörde berufenen Beisitzer es unterlassen, die später in der Anfechtungsschrift behaupteten Unregelmäßigkeiten gegenüber den anderen Mitgliedern der Wahlbehörde schon während des Wahlvorganges aufzuzeigen (VfSlg 4.882, 14556, 15.376). Allein schon deshalb besteht keine Anfechtungslegitimation.
    Kurzfassung: Die FPÖ hatte Wahlbeisitzer in den betroffenen Wahlkommissionen, hat dort aber das Ergebnis nicht beanstandet. Wieso fechten sie das Ergebnis dann jetzt an?
    Im Fall der Bezirksvertretungswahl war der Einwand zwar verfehlt, da die Rechtswidrigkeit schon aus dem beurkundeten Protokoll ersichtlich war, aber in den zitierten älteren Entscheidungen des VfGH findet man tatsächlich einschlägiges.
    z.B. in VfSlg 15.376:
    4. Der Verfassungsgerichtshof vertritt für das Wahlanfechtungsverfahren in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die von der Wählergruppe (Partei) behauptete Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens in der Anfechtungsschrift hinreichend substantiiert werden muss (vgl. VfSlg. 9650/1983, 10226/1984, 11255/1987, 14556/1996; s. auch VfGH 4.12.1997 WI-8/96). Die oben unter Pkt. II.1. wiedergegebenen Behauptungen entsprechen diesem Erfordernis nicht. Daher ist darauf nicht weiter einzugehen. Im Übrigen haben es auch die auf Vorschlag der Anfechtungswerberin in die jeweilige Wahlbehörde berufenen Beisitzer (Ersatzmitglieder) unterlassen, die nunmehr in der Anfechtungsschrift behaupteten Unregelmäßigkeiten gegenüber den anderen Mitgliedern der Wahlbehörde schon während des Wahlvorganges aufzuzeigen (vgl. VfSlg. 4882/1964, 14556/1996).
    Ist zwar kein hartes Kriterium, aber laut VfGH dürfte das zumindest erhebliche Zweifel an den nachträglichen Aussagen der FPÖ-Beisitzer nähren.
    • Vorteil für Hofer:

    Der VfGH hat in der am vergangenen Montag gefallenen Entscheidung festgehalten, daß eine Wiederholung ausschließlich der Briefwahl nicht zieführend ist, da (im konkreten Fall) nicht ausreichend feststellbar ist, wessen Stimmen hier überhaupt ausgezählt wurden. Leute mit Wahlkarte können ja auf drei Wege ihre Stimmen abgeben:

    1. vor einer Wahlbehörde des eigenen Bezirks. Dann ist die Stimme im dortigen Sprengelergebnis berücksichtigt
    2. vor einer Wahlbehörde eines anderen Bezirks. Dann ist die Stimme erst im Wahlkartenergebnis berücksichtigt
    3. per Briefwahl. Dann ist die Stimme ebenso erst im Wahlkartenergebnis berücksichtigt.

    Von der Rechtswidrigkeit betroffen waren zwar nur Stimmen, die nach 2. oder 3. abgegeben wurden, es gibt aber keine zuverlässige Methode, um die betroffenen Wähler zu erfassen. (Quelle: Punkt 2.9.1. Seite 46 und 47 der Entscheidung) Also muß man die Wahl komplett wiederholen.

    Ähnliches könnte auch bei der Bundespräsidentschaftswahl blühen. Dort existiert zwar 2. nicht (weil ganz Österreich ein "Wahlkreis" ist), 1. und 3. aber sehr wohl. Erschwerend kommt hinzu, daß es einen weiteren Weg gibt: Man kann seine fertig ausgefüllte Briefwahlstimme auch bei einer fremden Bezirkswahlbehörde oder einem Wahllokal eines fremden Bezirks abgeben. Dann fließt die Stimme ins dortige Briefwahlergebnis.

    Zusammengefaßt: Wenn der VfGH zur Ansicht kommt, daß die Briefwahlauszählung in den Bezirken X, Y und Z so fehlerhaft war, daß nicht einmal eine Neuauszählung das retten kann, dann sind davon betroffen:

    1. Alle Briefwähler der Bezirke X, Y und Z, die ihre Stimme per Post übermittelt haben.
    2. Alle Briefwähler aus einem beliebigen Bezirk, die ihre Briefwahlkarte in den Bezirken X, Y oder Z abgegeben haben.
    3. Alle Wahlkartenwähler aus irgendeinem Bezirk, die ihre Stimme in einem Wahllokal der Bezirke X, Y oder Z abgegeben haben.

    Nicht betroffen sind aber alle Wahlkarten- oder Briefwähler, die ihre Stimme in einem anderen Bezirk als X, Y oder Z abgegeben haben, da sie ja in den dortigen Ergebnissen berücksichtigt wurden.

    Es ist also schwer bis unmöglich festzustellen, wen man erneut wählen lassen muß (das sind Wahlkarten- und Briefwähler aus ganz Österreich) und wen nicht (denn nicht einmal alle Wahlkarten- und Briefwähler aus X, Y und Z sind betroffen).

    Der nächsthöhere Schritt wäre die Aufhebung der gesamten Briefwahl (österreichweit). Hier hat der VfGH allerdings Bedenken (gleiche Quelle wie oben):

    Gewöhnlich werden Wählerverzeichnisse in einem festgelegten Verfahren erstellt. Diese Verzeichnisse liegen öffentlich auf und sind damit kontrollierbar. Außerdem kann man gegen (Nicht-)Eintragungen Einspruch einlegen. Ein vergleichbares Verfahren liegt hier aber nicht vor, da ja erst anhand der einlangenden Briefwahlkuverts überhaupt erfaßt werden kann, wer an der Briefwahl teilgenommen hat. (Ähnliches Problem wie oben.)

    Der nächsthöhere Schritt (Wiederholung für alle jene, die eine Wahlkarte beantragt haben) ist nicht machbar, da einige Wahlkarten ja bereits in den Sprengelergebnissen berücksichtigt sind und es keine Möglichkeit gibt, die von den auf traditionellem Weg abgegebenen Stimmen zu unterscheiden.

    Also bleibt nur eine Wiederholung der gesamten Wahl. Da hat Hofer IMHO bessere Chancen als wenn nur die Briefwahl oder gar nur lokal neugewählt wird.

    Zusammenfassend könnte man sagen, daß bei Bundespräsidentenwahlen generell nur alles oder nichts wiederholt werden kann. Bei Nationalrats- und Landtagswahlen ist das wegen der dortigen Auszählungsverfahren anders - da kann man auch einzelne Wahlkreise getrennt wiederholen lassen.

  • RE: Exkurs: Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt muß wiederholt werden

    asterix (metasystix), 17.06.2016 02:50, Antwort auf #68
    #69

    Eine Wahlwiederholung wäre der Super-GAU. Dann kann man nur hoffen, dass gegen die Verantwortlichen in den Wahlbehörden entsprechend strafrechtlich vorgegangen wird. Meiner Meinung nach sollte die Korruptionsstaatsanwaltschaft auch den 1. Wahlgang untersuchen. Vermutlich ist es damals nicht anders abgelaufen.

    Die Buneswahlbehörde sieht keinen Grund für eine Aufhebung: http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/5022682/Wahlbehorde-stellt-sich-g egen-Wahlwiederholung?_vl_backlink=/home/index.do

    Angeblich haben die Beisitzer alles unterschrieben. Wenn die hier alle gelogen haben, dann hoffe ich, dass die nie wieder Beisitzer bei einer Wahl sein dürfen. Das gleiche gilt natürlich auch für die Wahlleiter.

    Nur in Wien-Umgebung soll es eine Diskussion über fehlende Stimmen gegeben haben, aber anscheinend ist auch hier sonst nichts weiteres beanstandet worden.

  • RE: Exkurs: Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt muß wiederholt werden

    W.I.Uljanow, 17.06.2016 03:13, Antwort auf #69
    #70

    Habe ich ja schon geschrieben: entweder die F-ler mit ihren eidesstattlichen Erklärungen kriegen ein Meineidverfahren oder alle WK-Mitglieder in den betroffenen Wahlkommissionen kriegen ein Verfahren wegen Urkundenfälschung. Anders gehts nicht, entweder - oder.

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