Nach dem Text der Landtagswahlordnung bleibe ich dabei, dass ein Zweitwohnsitz kein Landtagswahlrecht begründet.
§ 24: Ort der Eintragung in das Wählerverzeichnis
(3) Liegt ein Hauptwohnsitz im Burgenland nicht vor, so ist der Wohnsitz einer Person im Sinne dieses Gesetzes auch an dem Ort begründet, an dem sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diesen zu einem Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensverhältnisse zu machen, wobei zumindest zwei dieser Kriterien erfüllt sein müssen. Dabei genügt es, daß der Ort nur bis auf weiteres zu diesem Mittelpunkt frei gewählt worden ist.
Nennt sich bei euch in Österreich halt wohl: "Nebenwohnung" und nicht "Zweitwohnung" - beide meinen aber grundsätzlich das gleiche: neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung: eine Zweit- bzw. Nebenwohnung ;-)
Fragwürdig erscheint mir eher die praktische Überprüfung, Feststellung bzw. die Definition von: "... der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht..." ?!
Nach dem Text der Landtagswahlordnung bleibe ich dabei, dass ein Zweitwohnsitz kein Landtagswahlrecht begründet.
§ 24: Ort der Eintragung in das Wählerverzeichnis
(3) Liegt ein Hauptwohnsitz im Burgenland nicht vor, so ist der Wohnsitz einer Person im Sinne dieses Gesetzes auch an dem Ort begründet, an dem sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diesen zu einem Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensverhältnisse zu machen, wobei zumindest zwei dieser Kriterien erfüllt sein müssen. Dabei genügt es, daß der Ort nur bis auf weiteres zu diesem Mittelpunkt frei gewählt worden ist.
Nennt sich bei euch in Österreich halt wohl: "Nebenwohnung" und nicht "Zweitwohnung" - beide meinen aber grundsätzlich das gleiche: neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung: eine Zweit- bzw. Nebenwohnung ;-)
Fragwürdig erscheint mir eher die praktische Überprüfung, Feststellung bzw. die Definition von: "... der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht..." ?!
Es heißt genau genommen Zweitmeldung.
Genau aus der o.a. Definition geht ja hervor, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt nur einen Wohnsitz haben kann.
Es gibt genügend Fälle von Wochenpendlern, die in Wien oder Graz auch eine Wohnung haben und jedes WE nach Hause fahren. Die sind doppelt gemeldet, aber nur im Bgld landtagswahlberechtigt. Dagegen gibts genug Studenten, die in Wien wohnen und viele WE im Bgld verbringen; die sind im Normalfall bei den Eltern gar nicht mehr gemeldet, um sich für Wiener Sozialleistungen zu qualifizieren - wählen also für den Landtag nicht.
Gerhard Mölk, Fraktionssekretär bei Die Grünen im burgenländischen Landtag, spricht am Bundeskongress der Grünen am 4. Jänner 2020 in Salzburg 3 Minuten lang über Star Trek, Jean-Luc Picard, die Enterprise, wieso er Star Trek Fan ist und deshalb auch bei den Grünen ist. Er erklärt, dass man manchmal auch mit den Klingonen, ja sogar mit den Borg zusammenarbeiten müsse und erntet dafür regen Beifall.
wie stafan raab bereits vor vielen jahren in einem song richig festgehalten hat:
Gerhard, Gerhard, der Mölk Mölk Mölk
Der kifft das schärfste Zeug Zeug Zeug
Und dann gibt er richtig Gas Gas Gas
Bitte nicht verklagen, ist nur Spaß Spaß Spaß
*****
ansonsten: Beam them up, Scottie1
:-)
erste Hochrechnung lt. ORF (Schwankungsbreite noch 1,7%)
SPÖ 50,3%
ÖVP 30,6%
FPÖ 9,7%
GRÜNE 6,5%
NEOS 1,8%
LBL 1,1%
Das ist in dem Ausmaß wohl schon etwas etwas überraschend, in der Tendenz weniger. Und vielleicht ein Hinweis für Wahlkämpfer in deutschen Bundesländern, wie man den Personalisierungswahlkampf eines beliebten MPs richtig führt.
Das ist in dem Ausmaß wohl schon etwas etwas überraschend, in der Tendenz weniger. Und vielleicht ein Hinweis für Wahlkämpfer in deutschen Bundesländern, wie man den Personalisierungswahlkampf eines beliebten MPs richtig führt.
Geht es nicht eher darum, dass die SPÖ Themen auf der rechten Seite (Migrations- und Sicherheitspolitik) besetzt und damit der FPÖ Stimmen abgenommen hat?
Geht es nicht eher darum, dass die SPÖ Themen auf der rechten Seite (Migrations- und Sicherheitspolitik) besetzt und damit der FPÖ Stimmen abgenommen hat?
Das spielt sicher auch eine Rolle, aber tut sie das nicht schon seit etlichen Jahren? Das erklärt mmn nicht den Zuwachs von 8%, wobei man hier natürlich den Koalitionspartner gezähmt und ihm die stänkernde Oppositionsrolle genommen hat. Dazu die allgemeine Krise der FPÖ und die sinkende Relevanz des Flüchtlingsthemas. Auch wichtig: Hohe Wahlbeteiligung benachteiligt kleinere Parteien, LBL und Neos hatten keinerlei Machtoptionen und die Grünen nur sehr begrenzte.
Ich bin sehr gespannt, ob und wie weit sich die SPÖ nun verändert. Da wird mal aber wohl noch auf die Wien-Wahl warten müssen.
eher zurück zu den wurzeln der spö als sozial- und kleine-leute-partei (oder so ähnlich)
mit einführung von nettolohn 1700 für alle vom land direkt oder indirekt (landesunternehmen) mit dem ausgesprochenen ziel dadurch am arbeitsmarkt druck auszuüben dass auch dort die löhne steigen
Das ist in dem Ausmaß wohl schon etwas etwas überraschend, in der Tendenz weniger. Und vielleicht ein Hinweis für Wahlkämpfer in deutschen Bundesländern, wie man den Personalisierungswahlkampf eines beliebten MPs richtig führt.
Geht es nicht eher darum, dass die SPÖ Themen auf der rechten Seite (Migrations- und Sicherheitspolitik) besetzt und damit der FPÖ Stimmen abgenommen hat?
In den nächsten Wochen und Monaten finden u.a. folgende Wahlen und Abstimmungen statt – zu allen Terminen werden (voraussichtlich) Märkte aufgesetzt:
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1. Halbjahr
2. Halbjahr
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