Doch Richtung vier Parteien Parlament im Bund ?

Beiträge 1 - 10 von 12
  • Doch Richtung vier Parteien Parlament im Bund ?

    ronnieos, 22.03.2024 10:57
    #1

    Noch sind es 18 Monate zur (regulären) BTW.

    Bestätigt sich ein Trend, dann fallen FDP und Linke raus. Zu BSW kann man keine seriöse Prognose abgeben. Hebt sie ab oder schrumpft sie weg, wenn ein Parteiprogramm die derzeit diffusen wie in sich nicht stimmigen Aussagen ablöst. Wenn es Sahra gut macht, löst sie die LINKE ab, oder beide zerschelken an der 5% Hürde.

    FW, Ende 2023 vielerorts mit 4% unterwegs, werden bei FGW, Infratest, Verian-Emnid und Allensbach schon nicht mehr ausgewiesen.

    Das sind die Daten der Woche

    InstitutFGW  22.03.Allensb 21.03.FORSA 19.3.
    CDU/CSU31.0%34.0%31.0%
    SPD16.0%15.0%16.0%
    GRÜNE13.0%14.0%13.0%
    FDP4.0%5.0%4.0%
    DIE LINKE3.0%3.0%3.0%
    AfD18.0%16.0%17.0%
    FW

    3.0%
    BSW6.0%7.0%5.0%
    Sonstige9.0%6.0%8.0%

    Traditionell sind Regierungsparteien Mitte der Legislaturperiode im Tief. Aber für einen Umschwung benötigen sie 10-11% Zugewinn. Schwer vorstellbar bei einer Truppe die sich gegenseitig bekämpft - und die eines eint, den Kanzler schwächen.

  • RE: Doch Richtung vier Parteien Parlament im Bund ?

    SeppH (!), 22.03.2024 11:38, Antwort auf #1
    #2

    Dadurch wäre die Regierungsbeteiligung von rot oder grün zementiert.

  • RE: Doch Richtung vier Parteien Parlament im Bund ?

    ronnieos, 22.03.2024 14:30, Antwort auf #2
    #3

    Zuerst korrigiere ich meine eigene Überschrift: 4 Fraktionen

    Dadurch wäre die Regierungsbeteiligung von rot oder grün zementiert.

    Zuerst würde es "Stabilität" versprechen. Versprechen - mehr nicht. Mit 6-7 Fraktionen läuft es Richtung 3-er Bündnis. Wie schwer das ist, zeigt die Ampel, Grüne und FDP kommen aus unterschiedlichen Welten: ALLES-Regulierer gegen Freiheit.

    Für einige eine Verbesserung: Rot oder grün. Was mal "ein Projekt" war, ist heute Kleinkrieg ohne Vision.

  • RE: Doch Richtung vier Parteien Parlament im Bund ?

    Eckhart, 22.03.2024 17:36, Antwort auf #3
    #4

    Naja, alles Regulierer oder Verbotsparteien. Passt doch eher auf CDU/CSU

    Bayern

    „Diskriminierende Sprachzensur“: Söders Gender-Verbot in Bayern sorgt für massive Kritik

    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat seine Ankündigung also wahr gemacht und das Gendern an bayerischen Bildungseinrichtungen und Behörden verboten. Zuvor hatte noch ein breites Gewerkschaftsbündnis in einem offenen Brief davor gewarnt, an dieser Ankündigung festzuhalten.

    https://www.merkur.de/bayern/ab-sprachzensur-gender-verbot-in-bayern-gewerkschaf ts-buendnis-lehnt-diskriminierende-92902285.html

    xxxxxxxxxxxxxxxx

    Also mal wieder ein neues Verbot.

    Aber heute wird das Cannabis-Verbot mit einer Teillegalisierung aufgehoben. Die CDU/CSU schäumt, sie will nuir die Volksdroge Alkohol exzessiv freigeben und jedem die Freiheit geben, sich zuzusaufen, egal wie viele Tote das jährlich kostet und wie viele Familien damit zerstört werden.

    Heute wurde es also im Bundesrat durchgewunken. Konservative wollen das Verbot sowohl gerichtlich durchsetzen, als auch neue Verbote für Kleingärtnersatzungen durchsetzen. Im Schrebergarten wird gefälligst weiter nur gesoffen. Keine Freiheit der Genussmittelwahl.

  • Keine Exklusion durch Gendersterne mehr

    SeppH (!), 22.03.2024 18:22, Antwort auf #4
    #5

    Danke, dass du das Thema Gendern in Bayern ansprichst. Meine Position ist bekannt, die aktuelle Entscheidung war längst überfällig. Zur Begründung:

    Es gehe darum, "die Diskursräume in einer liberalen offenen Gesellschaft tatsächlich offenzuhalten und nicht weiter zu verdrängen", sagte der CSU-Politiker. Denn die ideologisch aufgeladene Sprache habe eine "stark exkludierende Wirkung". Es sei "häufig zu erleben", dass Teile der Bevölkerung mit "großem missionarischen Eifer" unterwegs seien und es in bestimmten Milieus "faktisch zu einem Zwang" komme und ein "moralischer Druck" zum Gendern entstehe.

    https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-beschliesst-verbot-von-gendersprache

  • RE: Keine Exklusion durch Gendersterne mehr

    Mirascael, 23.03.2024 07:23, Antwort auf #5
    #6

    Die Einhaltung der Rechtschreiberegeln in Behörden und Bildungseinrichtungen ist "Diskriminierende Sprachzensur"?

    Ach so.

  • RE: Doch Richtung vier Parteien Parlament im Bund ?

    Eckhart, 23.04.2024 14:28, Antwort auf #4
    #7
    CDU/CSUSPDGRÜNEFDPLINKEAfDFWBSWSonstige Nichtwähler/
    Unentschl.
    BefragteZeitraum
    CDU/CSUSPDGRÜNEFDPLINKEAfDFWBSWSonstige Nichtwähler/
    Unentschl.
    BefragteZeitraum
    – Als Umfragewert: nicht ausgewiesen; als Wahlergebnis: nicht teilgenommen
    T: Telefon – telefonische Befragung von zufällig ausgewählten Personen

    23.04.202431 %16 %12 %5 %16 %5 %14 %2.50116.04.–22.04.

    https://www.wahlrecht.de/umfragen/forsa.htm

    Forsa
    Ist das realistisch oder doch arg übertrieben?
    14% sonstige (enthält Linke und FW, zusammen ca. 5%?) und dazu 5% BSW?
    Das wären dann nochmal 9% für andere Kleinstparteien?
    Und Flass due FDP unter 5 rutschen würde, dann wären doch nur 4 Parteien im BT....

  • RE: Doch Richtung vier Parteien Parlament im Bund ?

    drui (MdPB), 24.04.2024 16:55, Antwort auf #7
    #8

    Warten wir mal ab, was das BVG zur Wahlreform sagt. Ich könnte mir gut vorstellen, dass eine 3-4%-Hürde eingeführt wird, wenn die Grundmandatsregelung abgeschafft wird. Das BVG sieht es vermutlich nicht gerne, wenn eine Regierung das Wahlrecht zu ihren Gunsten und zu Lasten ihrer Gegner (Linke und CSU) verändert. Ein Problem könnte außerdem bestehen, wenn Direktmandate wegfallen und dafür kein Kandidat der gleichen Region einzieht. Das neue Wahlrecht erhöht die Gefahr eines riesigen Demokratiedefizits, wenn 25% der Wählerstimmen nicht zählen.

  • RE: Doch Richtung vier Parteien Parlament im Bund ?

    Eckhart, 24.04.2024 19:18, Antwort auf #8
    #9

    Warten wir mal ab, was das BVG zur Wahlreform sagt. Ich könnte mir gut vorstellen, dass eine 3-4%-Hürde eingeführt wird, wenn die Grundmandatsregelung abgeschafft wird. Das BVG sieht es vermutlich nicht gerne, wenn eine Regierung das Wahlrecht zu ihren Gunsten und zu Lasten ihrer Gegner (Linke und CSU) verändert. Ein Problem könnte außerdem bestehen, wenn Direktmandate wegfallen und dafür kein Kandidat der gleichen Region einzieht. Das neue Wahlrecht erhöht die Gefahr eines riesigen Demokratiedefizits, wenn 25% der Wählerstimmen nicht zählen.

    Es hätte eine so einfache Lösung gegeben.
    Im Falle von Überhangmandaten hätte aus dem jeweiligen Wahlkreis der 2. Platzierte einziehen dürfen. Dann wären halt in Bayern die z.B. 5 Wahlkreise mit den allerschlechtesten CSUlern an 5 Grüne oder SPDler gegangen, die dort ein herausragendes Ergebnis erzielt haben. Also z.B. ein CSUler mit 28% 1.Stimmenergebnis darf nicht in den BT, dafür der Grüne mit 26,5% Erststimmen. (Und der wäre womöglich eh schon auf Landesliste gut platziert.)
    Dann wäre jeder Wahlkreis im BT.
    Die Grundmandatsklausel hätte man auch einfach beibehalten können, damit man nicht in Ruch kommt, gegen die Opposition Gesetze zu machen. Das Ziel eines verkleinerten Bundestages, mit sauberem Verhältniswahlrecht und jeder Wahlkreis ist in Berlin vertreten, hätte man so erreicht.
    Ich würde es verstehen, wenn das BVerG nachbesserung verlangt.

  • RE: Doch Richtung vier Parteien Parlament im Bund ?

    SeppH (!), 24.04.2024 23:01, Antwort auf #9
    #10

    Für die Tonangeber könnte es aktuell interessant sein, die 5%-Hürde komplett zu kippen, da der relative Anteil der AfD im Bundestag dann sinken würde. Aber ich denke nicht, dass das passieren wird. Selbst eine Absenkung auf 4% wäre bereits eine Revolution.

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