Dieser Markt ist inaktiv. Derzeit können keine Prognosen abgegeben werden.
Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler     beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des     tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt. 
Maßgeblich für die Bewertung der Aktien ist das Ergebnis des 1. Wahlganges am 27.01.2013.
Wahlverfahren
Ein Kandidat ist im 1. Wahlgang gewählt, wenn er mindestens 50 % der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann.
Der Termin für einen allfälligen 2. Wahlgang  ist der 10.02.2013. Im 2. Wahlgang entfällt die 50 % Quote.
Herausnahme von Aktien 
Eine  Aktie wird umgehend    aus dem Markt genommen und mit 0 Ex ausgeschüettet,  wenn ein  Kandidat   seinen Verzicht auf die Kandidatur erklärt oder aus   rechtlichen bzw.   gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss.
Definition der Aktien «Andere / Sonstige Kandidierende»
Die Aktie "Andere Kandidierende" - im Hauptmarkt - fasst folgende Stimmen zusammen:
Die Aktie "Sonstige Kandidierende" - im Nebenmarkt "Weitere Kandidierende" - fasst folgende Stimmen zusammen:
Verfahren beim Splitting der Aktien «Andere / Sonstige» 
Beim     Splitting der Aktie «Andere / Sonstige» wird der Handel jeweils für   kurze  Zeit  ausgesetzt (ca. eine Minute). In der Zwischenzeit wird die   neue   Personenaktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen  der   Aktie  «Andere / Sonstige Kandidierende» vorgenommen. 
Dabei  wird grundsätzlich wie   folgt  verfahren: Jeder Händler, der zum  Zeitpunkt des Splittings   Anteile an  der Aktie «Andere / Sonstige  Kandidierende» hält, bekommt zusätzlich   dieselben Anteile  an der neu  in den Markt gebrachten Personenaktie.
Definition der «Differenz-Aktie»
Die Aktie   «Differenz» - nur im Markt "Weitere Kandidierende" - stellt die  Differenz dar zwischen der Summe aller Aktien im  Markt und dem  Marktwert (Gesamtwert des jeweiligen Marktes). Auf einem  Prognosemarkt  benötigen Märkte einen fixen Gesamtwert, um Aktienbündel  kaufen und  verkaufen zu können. Daher braucht es auf Märkten, deren Wert   willkürlich bestimmt worden ist, eine zusätzliche (künstliche) Aktie -   die «Differenz-Aktie».
 Um eine gute Schätzung zu erhalten, wird der  Marktwert der Aktien der weiteren Kandidierenden zusammen statt mit  normalerweise 100 (= 100 %)  willkürlich auf z.B. 20 (= 20 %) begrenzt.  Es wird also angenommen, dass  die weiteren Kandidierenden insgesamt  nicht mehr als 20 % der Stimmen bekommen  werden. Weil aber das genaue  Ergebnis dieser Kandidierenden vor der Wahl  nicht bekannt ist, wird die  künstliche Aktie «Differenz» in den Markt gebracht. Mit dieser Aktie  kann gehandelt werden und es  ist auch ein Bündelkauf oder Bündelverkauf  möglich.
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