grundsätzlich sollten die mandate dem wahlverhalten der menschen entsprechen
deswegen finde ich es demokratiepolitischen bedenklich wenn die afd (wenn auchdurch ihre eigene dummheit/unfähigkeit/inkompetenz) mandate, die ihr von der bevölkerung zugedacht werden , nicht ausfüllen kann
andererseits wenn die rechtsradikalen jetzt schon wieder mit ihrer alten leier / opferrolle anfangen....dann haben sie es verdient
kismet is a bitch
auf den punkt gebracht!
(von der "leier" einmal abgesehen. die afd wäre quasi mit dem klammerbeutel gepudert, würde sie diese steilvorlage des landeswahlausschusses nicht entsprechend aus- und benutzen)
wer einmal politisch aktiv gewesen ist, hat auch miterlebt, dass die wahlgesetze diverse strickfallen bergen. ich erinnere, dass auch schon grüne wahlversammlungen wegen kleinster, völlig banaler fehler wiederholt werden mussten. - es stellt sich daher die frage, ob ein gesetz stets strikt ausgelegt werden muss? die festhaltung der landeswahlleiterin greift m.e. zu kurz: Mit den anwesenden Vertretern der AfD wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich diskutiert. Letztlich stand für die Mitglieder des Ausschusses nicht sicher fest, dass es sich um eine einheitliche Versammlung gehandelt hat. (gemäß: https://www.mdr.de/sachsen/politik/landtag/landeswahlausschuss-zulassung-landesl isten-100.html#sprung0 - anmerkung: in den allermeisten juristischen bereichen gilt für den fall, dass etwas "nicht sicher feststeht", normalerweise "in dubio pro reo".)
bleibt die frage, ob man wirklich klug beraten gewesen ist, am beispiel der afd ein exempel zu statuieren. oder anders formuliert: das beschert der afd wie viele promille / prozente mehr?
allerdings: ich erwarte nicht viel anderes, da die ernsthafte inhaltliche auseinandersetzung mit der afd weiterhin lückenhafter ist als ein schweizer käse und die bereitschaft, grundsätzliches an der praktischen ausgestaltung der politik zu ändern, nicht gegeben ist. ständig penetrierend über wahlerfolge von rechts zu jammern und die gefahr eines vierten reiches zu beschwören, scheint immer noch einfacher und billiger und verfänglicher zu sein. man merke: das neue rechte feindbild soll viele (unzufriedene) ganz still und gefügig machen. so kann man dann auch weitere einschränkungen im bereich der demokratie, neue steuern oder unnötige verbote bestens verkaufen. daraus werden dann urplötzlich notwendige verordnungen, die primär dazu dienen sollen, den rechten mob in die schranken zu weisen. (nachtrag: wichtige fußballmeisterschaften (em, wm), die normalerweise genutzt werden, um unliebsame gesetzesvorhaben unbemerkt durchzubringen - da im erfolgsfall der eigenen nationalmannschaft einerseits das volk national besoffen und alle wichtigen medien gleichgeschaltet sind -, fnden halt nur alle 2 jahre statt. dazwischen liegen jeweils 47 monate ohne kollektive ablenkung)
nachtrag zum thema: Eine positive Nachricht aus dem schönen Sachsen
...vor allem für alle afd-fans auf wahlfieber.
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die entscheidung des landeswahlausschusses bedingt, dass es einen weiteren markt geben muss, um das ergebnis der landtagswahl in sachsen annähernd realistisch abschätzen zu können. weitere märkte - z.b. ein koalitionsmarkt - bedingen einen solchen zusatzmrkt.
im mittelpunkt dieses weiteren marktes steht natürlich: die afd.
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ja, es sind immer die (überflüssigen - selbstredend von links bejubelten) kleinigkeiten, die (unliebsame) parteien unnötig ins rampenlicht zerren. stichwort: bärendienst.
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wie im falle des überraschenden erfolgs von volt bei der eu-wahl: rede über mich was du willst, aber schreibe meinen namen richtig. - ich bin mir sicher, dass in den medien bis zum wahltag die "lediglich 18 kandidaten der afd" immer wieder erwähnung finden werden. ich nenne das kostenlose wahlwerbung.
Vera Lengsfeld widmet sich auch diesem Thema...
https://vera-lengsfeld.de/2019/07/05/staatsstreich-in-sachsen/
...und Prof. Patzelt
http://wjpatzelt.de/2019/07/05/sachsens-demokratie-ist-gerettet/
es ist ja nicht so,dass solche fehler nur der afd passieren
nur normalerweise reicht man die wahlliste rechtzeitig genug ein, um mögliche fehler zu korrigieren
ihre wahlv ersammlungen hatte die afd ja auch früh genug
nur eingereicht haben sie die liste erst...sehr spät-----zu spät um sie danach noch zu korrigieren
nur eingereicht haben sie die liste erst...sehr spät-----zu spät um sie danach noch zu korrigieren
Dem interessierten Wähler stellt sich natürlich die Frage, ob die AfD die Nichtzulassung bewusst in Kauf genommen hat, um bestimmte Reaktionen zu provozieren, wissend, dass die Liste möglicherweise völlig irrelevant ist.
MDR: Kann gegen die Entscheidung des Wahlausschusses Einspruch eingelegt werden?
Nein, zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt. Wie die Landeswahlleiterin am Freitagnachmittag mitteilte, kann gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses nach § 2 des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses der Wahl schriftlich beim Landtag Einspruch eingelegt werden.
Der Leipziger Verfassungsrechtler Jochen Rozek sagte dem MDR: "Bei der jetzt getroffenen Entscheidung des Landeswahlausschusses ist es so, dass es da keine Beschwerdemöglichkeit nach dem Landeswahlgesetz oder der Landeswahlordnung gibt. Das bedeutet, man ist dann nachträglich auf das Wahlprüfungsverfahren verwiesen, das dann nach der Landtagswahl stattfindet."
https://www.mdr.de/sachsen/politik/landtag/landeswahlausschuss-zulassung-landesl isten-100.html
Dann stellt sich die Frage, bei welchem Gericht die AfD Klage einreichen will - das wäre m.E. allenfalls das Landesverfassungsgericht.
Zugelassen sind:
ja, es sind immer die (überflüssigen - selbstredend von links bejubelten) kleinigkeiten, die (unliebsame) parteien unnötig ins rampenlicht zerren. stichwort: bärendienst.
Formale Rechte sind keine Formalien!
Ein wesentlicher Mangel bei dieser formalen Regel ist keine Formalie. Regeln dienen beispielsweise dazu, die Gleichheit der Wahl zu gewährleisten. Das war nach den mir vorliegenden Informationen bei zwei Wahlversammlungen nicht der Fall. Diese formale Ebene ist ein Verfassungsbruch und deswegen überhaupt keine Kleinigkeit.
Die Entscheidung des Wahlausschuss ist notwendig und richtig. Für die rechtliche Beurteilung ist die Wirkung in der Öffentlichkeit unbedeutend.
Dass der Täter (Verursacher) AfD nun wieder auf Opfer macht - das ist deren grundsätzliches Verhaltensschema. Ziemlich einfach, verfängt aber bei einem Teil ihrer Klientel gut. Deswegen ist es trotzdem richtig, die Täter zu benennen und auch zu bestrafen (sei es bei den Spendenskandalen oder hier bei einer falsch aufgestellten Liste).
Ein wesentlicher Mangel bei dieser formalen Regel ist keine Formalie. Regeln dienen beispielsweise dazu, die Gleichheit der Wahl zu gewährleisten. Das war nach den mir vorliegenden Informationen bei zwei Wahlversammlungen nicht der Fall.
Keiner aus der AfD hat sich beschwert. Mir scheint, dass hier wieder Sonderrechte für mehr oder weniger imaginäre Personengruppen (Stichwort "Diverse") erfunden werden.
Keiner aus der AfD hat sich beschwert. Mir scheint, dass hier wieder Sonderrechte für mehr oder weniger imaginäre Personengruppen (Stichwort "Diverse") erfunden werden.
Esteres ist ein unbewiesene These. Selbst wenn sie zutrifft ist es unerheblich. Das Grundgesetz ist für alle verbindlich - selbst für Rechte. Das ist schon wieder die übliche Verdrehungsrhetorik: Es ist eine Gleichbehandlung - wenn überhaupt fordern AfDler eine gesetzes- und grundgesetzwidrige Sonderbehandlung nämlich die Akzeptanz undemokratischer Verfahren im Wahlprozess. Die Wahl ist aber die Ursuppe der Demokratie und alle Beschädigungen derselben müssen entsprechend geahndet werden.
Das ist wie im Straßenverkehr: Selbst wenn ich in meiner Eigenwahrnehmung wichtig bin, es eilig habe und ein braunes Auto fahre darf ich bei Rot nicht über die Ampel. Tue ich es doch, dann kann das staatlicherseits sanktioniert werden.
In den nächsten Wochen und Monaten finden u.a. folgende Wahlen und Abstimmungen statt – zu allen Terminen werden (voraussichtlich) Märkte aufgesetzt:
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1. Halbjahr
2. Halbjahr
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