in Deutschland:

Wie viele Stimmen (in %) erhalten die Kandidierenden bei den Oberbürgermeisterwahlen in Leipzig 2013? (1. Wahlgang)

Teilnehmer: 55
Marktstart: 07.11.2012 20:00
Marktschluss: 27.01.2013 16:30
Top Trader: zk25_1

Oberbürgermeisterwahlen Leipzig 2013

Dieser Markt ist inaktiv. Derzeit können keine Prognosen abgegeben werden.

Oberbürgermeisterwahlen in Leipzig 2013

Fragestellung des Marktes:
Wie viele Stimmen (in %) erhalten die Kandidierenden bei den Oberbürgermeisterwahlen in Leipzig 2013? (1. Wahlgang)

Aktien:
Gehandelt werden koennen folgende Aktien:

Marktstart:
07.11.2012 20:00

Marktschluss:
27.01.2013 16:30

Marktwert:
0,00

Tradingspanne:
0,01 - 100,00

Initiale Anzahl Credits:
100.000,00 Ex und zusätzlich

Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt.
Maßgeblich für die Bewertung der Aktien ist das Ergebnis des 1. Wahlganges am 27.01.2013.

Wahlverfahren
Ein Kandidat ist im 1. Wahlgang gewählt, wenn er mindestens 50 % der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann.
Der Termin für einen allfälligen 2. Wahlgang ist der 10.02.2013. Im 2. Wahlgang entfällt die 50 % Quote.

Herausnahme von Aktien
Eine Aktie wird umgehend aus dem Markt genommen und mit 0 Ex ausgeschüettet, wenn ein Kandidat seinen Verzicht auf die Kandidatur erklärt oder aus rechtlichen bzw. gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss.

Definition der Aktien «Andere / Sonstige Kandidierende»
Die Aktie "Andere Kandidierende" - im Hauptmarkt - fasst folgende Stimmen zusammen:

  1. Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die nicht mit einer namentlichen Aktie im Markt vertreten sind.
  2. Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die ihren Rückzug erklärt haben und deswegen nicht (mehr) im Markt gelistet werden.

Die Aktie "Sonstige Kandidierende" - im Nebenmarkt "Weitere Kandidierende" - fasst folgende Stimmen zusammen:

  1. Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die nicht mit einer namentlichen Aktie in (mindestens) einem der Märkte vertreten sind.
  2. Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die ihren Rückzug erklärt haben und deswegen nicht (mehr) in den Märkten gelistet werden. (siehe auch: Herausnahme von Aktien)

Verfahren beim Splitting der Aktien «Andere / Sonstige»
Beim Splitting der Aktie «Andere / Sonstige» wird der Handel jeweils für kurze Zeit ausgesetzt (ca. eine Minute). In der Zwischenzeit wird die neue Personenaktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der Aktie «Andere / Sonstige Kandidierende» vorgenommen.
Dabei wird grundsätzlich wie folgt verfahren: Jeder Händler, der zum Zeitpunkt des Splittings Anteile an der Aktie «Andere / Sonstige Kandidierende» hält, bekommt zusätzlich dieselben Anteile an der neu in den Markt gebrachten Personenaktie.

Definition der «Differenz-Aktie»
Die Aktie «Differenz» - nur im Markt "Weitere Kandidierende" - stellt die Differenz dar zwischen der Summe aller Aktien im Markt und dem Marktwert (Gesamtwert des jeweiligen Marktes). Auf einem Prognosemarkt benötigen Märkte einen fixen Gesamtwert, um Aktienbündel kaufen und verkaufen zu können. Daher braucht es auf Märkten, deren Wert willkürlich bestimmt worden ist, eine zusätzliche (künstliche) Aktie - die «Differenz-Aktie».
Um eine gute Schätzung zu erhalten, wird der Marktwert der Aktien der weiteren Kandidierenden zusammen statt mit normalerweise 100 (= 100 %) willkürlich auf z.B. 20 (= 20 %) begrenzt. Es wird also angenommen, dass die weiteren Kandidierenden insgesamt nicht mehr als 20 % der Stimmen bekommen werden. Weil aber das genaue Ergebnis dieser Kandidierenden vor der Wahl nicht bekannt ist, wird die künstliche Aktie «Differenz» in den Markt gebracht. Mit dieser Aktie kann gehandelt werden und es ist auch ein Bündelkauf oder Bündelverkauf möglich.

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