Dieser Markt ist inaktiv. Derzeit können keine Prognosen abgegeben werden.
Aktien
Beim Marktstart können die folgenden Personenaktien gehandelt werden (Reihenfolge gemäss Amtsdauer):
- Doris Leuthard, CVP
- Eveline Widmer-Schlumpf, BDP
- Ueli Maurer, SVP
- Didier Burkhalter, FDP
- Simonetta Sommaruga, SP
- Johann Schneider-Ammann, FDP
- Andere Kandidierende
Während der Laufzeit des Marktes «Bundesratswahlen» werden weitere Personenaktien hinzugefügt. Dies erfolgt durch das Splitting der Aktie «Weitere Kandidierende».
Der Markt wird am 14.12.2011 um 18.00 Uhr wieder eröffnet, wenn die Wahl vertagt werden sollte, weil ein/e Gewählte/r noch nicht «Annahme der Wahl» erklärt hat.
Marktbedingungen und Besonderheiten
Jeder registrierte Teilnehmer erhält für diesen Markt beim Start 1'000’000 Ex Cash.
Bei dem Markt handelt es sich um einen so genannten «Winner takes it all»-Markt.
Die sieben gewinnenden Aktien, also die gewählten Bundesrätinnen und Bundesräte werden mit jeweils 100 Ex ausgeschüttet, alle weiteren Aktien ausnahmslos mit 0 Ex. Somit sind insgesamt 7 x 100 Ex = 700 Ex zu vergeben.
Der Schweizerische Bundesrat
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Die Regierung der Schweiz (Exekutive) besteht aus sieben Mitgliedern, die als «Kollegialbehörde» den Bundesrat bildet. Die Regierungsmitglieder werden am 14. Dezember zu Beginn der neuen Legislaturperiode von der Vereinigten Bundesversammlung einzeln nacheinander in der abnehmenden Reihenfolge nach Amtdauer in geheimer Wahl bestimmt. Die Bundesversammlung setzt sich aus den am 23. Oktober gewählten 200 Abgeordneten des Nationalrates und den 46 Mitgliedern des Ständerates zusammen. Das neu gewählte oder bestätigte Regierungsmitglied erklaert direkt nach Verkündigung des Resultats «Annahme der Wahl» oder lehnt die «Annahme der Wahl» ab.
Hinweis
Entsprechend der Zusammensetzung des Bundesrates gewinnen in diesem Markt nur die Aktien der sieben gewählten Bundesräte. Diese werden mit jeweils 100 Ex ausgeschüttet.
Die Zahl 100 und die Tradingspanne zwischen 0 und 100 Ex wurden gewählt, damit während der Laufzeit des Marktes anhand der einzelnen Aktienkurse eine Wahrscheinlichkeit abgelesen werden kann.
Beispiel: Die Trader der Wahlbörse glauben, dass der Kandidat A mit einer Wahrscheinlichkeit von X % in den Bundesrat gewählt wird.
Auszahlungsregel
Mit jeder Personenaktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, erwirbt er das Recht auf eine Auszahlung in der Höhe von 100 Ex, sofern die Person von der Bundesversammlung gewählt worden ist und die Wahl angenommen hat.
Hinzufügen von Aktien («Splitting»)
Das Hinzufügen einer Aktie erfolgt durch die Teilung («Splitting») der Aktie «Andere Personen». Dies erfolgt immer dann, wenn ein Kandidat von einer Partei offiziell für die Wahl zum Bundesrat nominiert wird.
Hinweis
Der Betreiber behält sich das Recht vor, aus markttechnischen Gründen nicht jede nominierte Person mit einer Personenaktie zu versehen.
Herausnahme von Aktien
Eine Aktie wird umgehend aus dem Markt genommen und mit 0 Ex ausgeschüettet, wenn ein Kndidat seinen Verzicht auf die Kandidatur erklärt oder aus rechtlichen bzw. gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss.
Definition der Aktie «Weitere Kandidierende»
Die Aktie «Weitere Kandidierende» umfasst alle Personen, die für den Bundesrat kandidieren, aber noch nicht offiziell nominiert worden sind.
Nach der Wahl enthält diese Aktie alle Personen, die in den Bundesrat gewählt worden sind, aber nicht mit einer eigenen Personenaktie im Markt aufgeführt waren, und wird entsprechend ausgeschüttet.
Die Aktie «Weitere Kandidierende» ist von der für alle namentlichen Personenaktien geltenden Tradingspanne von 0 bis 100 Ex ausgenommen. Ihr Maximalwert beträgt 700 Ex, weil theoretisch sieben andere, nicht nominierte Personen (neu) als Bundesräte gewählt werden könnten.
Verfahren beim Splitting der Aktie «Weitere Kandidierende»
Beim Splitting der Aktie «Weitere Kandidierende» wird der Handel jeweils für kurze Zeit ausgesetzt(ca. eine Minute). In der Zwischenzeit wird die neue Personenaktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der Aktie «Andere Personen» vorgenommen.
Dabei wird grundsätzlich wie folgt verfahren: Jeder Händler, der zum Zeitpunkt des Splittings Anteile an der Aktie «Andere Personen» hält, bekommt zusätzlich dieselben Anteile an der neu in den Markt gebrachten Personenaktie.
Ausnahmeregeln
Massgeblich für die Auszahlung der Aktien ist der Zeitpunkt der Aktienausschüttung, welche erst nach der Wahl des gesamten Bundesrates erfolgt. Die Ausschüttung wird rasch vorgenommen, sofern nicht ein oder mehrere Gewählte die «Annahme der Wahl» aufschieben oder Bedenkzeit verlangen. Im Falle einer Vertagung der Wahl wird die Ausschüttung des Marktes bis zur Entscheidung darüber ausgesetzt. Sollten innerhalb der Zeitspanne zwischen Wahl und Ausschüttung der Börse wider Erwarten ein oder mehrere Bundesräte aus dem Amt scheiden, werden deren Kurswerte der Aktie «Andere Personen» zugeschlagen.
Links
Gesamterneuerungswahlen Bundesrat [parlament.ch]
FAQ Bundesratswahlen [parlament.ch]
Wahlen in den Bundesrat / Vereinigte Bundesversammlung (Parlamentsgesetz) [admin.ch]
Der Schweizerische Bundesrat [admin.ch]