AfD Sympathisanten - tobt euch bitte hier aus!!!

Beiträge 41 - 50 von 102
  • Zur Desinformation: Sesselmann kann nicht "abberufen" werden - er sitzt noch nicht im Sattel.

    ronnieos, 30.06.2023 09:36, Antwort auf #37
    #41

    - ad Landrat: Wir sprechen hier von einer durchgeführten Wahl in der Bevölkerung, nicht von einer Berufungskommission, die einen Professor auf eine Beamtenstelle beruft. Wem außerhalb der linken Szene soll es vermittelbar sein, jemanden im Nachhinein von der Wahl auszuschließen? Herr Sesselmann ist vielleicht aktuell schon im Amt (ich weiß nicht, ob er schon offiziell angenommen hat) und die Prüfung steht erst am Anfang. Soll er dann in fünf Jahren, kurz vor Ablauf der Amtsperiode, abberufen werden?

    • Er ist ein WAHL-BEAMTER ... mit Betonung auf beidem und Beamter auf Zeit (6 Jahre).
    • Er hat die Wahl angenommen. Das offizielle Wahlergebnis wird am 29.7. "festgestellt".
    • Er kann gar nicht "abberufen" werden - er ist noch nicht ernannt.
    • Er wird auch nicht "nachträglich ausgeschlossen" - jedenfalls nicht vom Wahlausschuß.
    • Zur Prüfung. Formal muß der Wahlausschuß die Zulassung ("Zulässigkeit") einer Kandiatur prüfen [das soll geschehen sein, sonst hätte der Ausschuß versagt, ist aber gerade die zentrale Frge - siehe unten]
    • Allerdings, und da stehen wir jetzt: "Im Nachgang einer Wahl kann die Rechtsaufsicht im Landesverwaltungsamt die jeweilige Entscheidung überprüfen."
    • Als Beamter wird "die Pflicht zur Verfassungstreue vorausgesetzt", so "belehrt" der Innenminster. Ob dem Sonneberger Wahlleiter die Belehrung des Ministers vor dem Aufstellen der Kandidatenliste bekannt war und in wieweit er ihr gefolgt ist oder sie ignoriert hat. das ist aktuell der Streitpunkt. Keine Stelle hat dazu offiziell Auskunft gegeben.

    Kann man alles auf ARD oder MDR nachlesen - kein Hexenwerk. Zugängliche Information und auch keine Lügenpresse.

    Den genauen Wortlaut der Ausscheibung im Amtsdeutsch kann man auf 2 Din-A4-Seiten, doppelspaltig, im Amtsblatt des Kreises Sonneberg - 34. Jahrgang -Ausgabe 03/2023 - nachlesen.

    • RE: Zur Korinthe?

      SeppH (!), 30.06.2023 10:38, Antwort auf #41
      #42

      Falsch an dem vorangegangenen Post ist u.a., dass er noch nicht angenommen hat (https://www.sueddeutsche.de/panorama/kommunen-sonneberg-sesselmann-hat-wahl-zum-landrat-noch-nicht-angenommen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230629-99-226471), aber das sind doch alles Nebensächlichkeiten bzw. Spitzfindigkeiten. Der Staat hätte ihn ganz am Anfang von der Wahl ausschließen können, von mir aus, dann hätte es sehr gute, gerichtsfeste Argumente gebraucht. Mit Staat meine ich nicht, dass das eine Amt hü, das andere hott sagt. Alles was jetzt im Nachgang geplant ist, wirkt zurecht wie ein Angriff auf die Demokratie von links. Diesen Weg sollte man nicht gehen.

    • Wenn man zwei Stufen nicht unterscheiden kann

      ronnieos, 30.06.2023 14:49, Antwort auf #42
      #43

      Falsch an dem vorangegangenen Post ist u.a., dass er noch nicht angenommen hat (https://www.sueddeutsche.de/panorama/kommunen-sonneberg-sesselmann-hat-wahl-zum-landrat-noch-nicht-angenommen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230629-99-226471),

      das ist aber das einzige Falsche. Nachdem es zuerst am Montag bei den Berichten zur Wahl hiess, er habe angenommen.

      Konnte er formal gar nicht, da erst am Mittwoch ein Brief mit der Benachrichtigung an ihn raus ging. Wenn er innerhalb einer Woche nicht ablehnt, dann gilt die Wahl als angenommen.

      Der Rest ist unlogisch. Da sind zwei unterschiedliche rechtliche Schritte involviert.

      • Die Prüfung ("Zulassung") nimmt zuerst ein Wahlleiter vor Ort vor. Dieser kann höchstens ausschließen, wenn er stichhaltige Indizien hat.[Er ist auch keine gerichtliche Instanz]. "Zweifel" alleine reichen da nicht.
      • Die Einstellung ninnt er nicht vor - die obliegt dem Innenministerium und damit eine finale Prüfung.

      Anyway: Viel Lärm um nichts. Es wrd schwer, stichhaltige Beweise gegen den Kandidaten Sesselmann vorzulegen. Allein der AfD anzugehören oder in Reden "Ressentiments" zu schüren, wird kaum "gerichtsverwertbar" sein.

      Die AfD ist nicht verboten. Damit kann eine Mitgliedschaft dort keine Einordnung bzgl Verfassungstreue begründen.

      Die AfD strickt doch schon an der Legende: IHR habt ihn gewählt. DIE DA  OBEN - die bösen Altparteien - wollen ihn "Verbieten".

    • RE: Wenn man zwei Stufen nicht unterscheiden kann

      SeppH (!), 30.06.2023 16:20, Antwort auf #43
      #44

      Es ist klar, dass es formal zwei unterschiedliche Schritte sind. Aber mir ist bisher kein Fall bekannt, bei dem jemand nach einer öffentlichen Wahl das Amt nicht antreten durfte. Formal darf der Bundespräsident Gesetze des Bundestages ablehnen, de facto kommt das nicht vor.

      Wenn dir die beamtenrechtliche Prüfung so wichtig ist, lass sie vor der öffentlichen Wahl stattfinden. Dann sind die Verhältnisse klar, wenn der Souverän zur Urne geht.

      Das Thema ist nun durch für mich, ich sehe aktuell keine neuen Argumente.

    • RE: Wenn man zwei Stufen nicht unterscheiden kann

      ronnieos, 30.06.2023 20:22, Antwort auf #44
      #45

      Wenn dir die beamtenrechtliche Prüfung so wichtig ist, lass sie vor der öffentlichen Wahl stattfinden. Dann sind die Verhältnisse klar, wenn der Souverän zur Urne geht.

      Der Meister des verdrehenden Wortes ...

      ganz ehrlich, mir ist das schnurz -....

      ... und es hat wirklich keinen Sinn, weiter zu reden - wenn klar ist, daß der zweite Schritt nicht vor dem ersten kommen kann - und es ganz verschiedene Ebenen sind.

      Man wird auch keinen angehenden Lehrer VOR dem Studium und dem Staatsexamen überpüfen, ob er Beamter werden kann.

    • RE: Wenn man zwei Stufen nicht unterscheiden kann

      SeppH (!), 30.06.2023 20:26, Antwort auf #45
      #46

      Dann nenn mir doch mal die TOP 3 der Lehrer, die vom Volk in allgemeiner, freier und gleicher Wahl gewählt wurden.

      Mir geht es letztlich darum, dass die beiden Konzepte Wahl und beamtenrechtliche Überprüfung nicht zusammen passen, zumindest nicht in der aktuell praktizierten Form.

    • RE: Wenn man zwei Stufen nicht unterscheiden kann

      Eckhart, 02.07.2023 01:07, Antwort auf #46
      #47

      Bei uns wäre eine KiTa-Gruppenleiterin beinahe in den Gemeinderat gewählt worden, nach Zwischenstand der Auszählung.
      Da meinte der OB sie müsse kündigen um ihr Amt annehmen zu dürfen, wegen Befangenheit. Deren Liste war dann der Meinung das durchklagen zu müssen, weil Sie keine relevante Leitungsfunktion in der Stadt habe und deshalb nicht dauerbefangen sei.

      Bis fertig gezählt war, war sie doch nicht drin und das Problem hat sich aufgelöst. Jedenfalls hat der Wahlleiter das nicht vorher gerichtsfest geprüft, was passieren würde, falls sie gewählt werden würde.

    • Sesselmann war nur der 1. Streich, denn der 2. folgte sogleich ... nach dem Landrat nun auch ein blauer Bürgermeister

      gruener (Luddit), 03.07.2023 00:47, Antwort auf #41
      #48

      Bürgermeisterwahl in Raguhn-Jeßnitz

      AfD-Kandidat Loth gewinnt Stichwahl

      In Raguhn-Jeßnitz ist am Sonntag der AfD-Politiker Hannes Loth zum neuen Bürgermeister gewählt worden. Er hat sich im zweiten Wahldurchgang gegen den parteilosen Nils Naumann durchgesetzt. Loth ist damit der erste gewählte hauptamtliche AfD-Bürgermeister Deutschlands.

      https://www.tagesschau.de/inland/regional/sachsenanhalt/stichwahl-in-raguhn-jess nitz-100.html

      ....

      tja, die unnotigen hassattacken gegen die afd und die wahnwitzigen wählerbeschimpfungen in der vergangenen woche haben ihre wirkung offenbar nicht verfehlt.

      to whom it may concern ... bitte unbedingt undiifferenziert weiterhetzen gegen die afd und deren wähler - anstatt etwas an der eigenen einstellung zu ändern. schließlich will ja niemand von euch, dass die blauen bei der landtagswwhl in thüringen im kommenden jahr die absolute mehrheit verfehlen. viel fehlt da eh nicht mehr- keine 10 '%, wenn es unglücklich verläuft.

    • RE: Wenn man zwei Stufen nicht unterscheiden kann

      sorros, 03.07.2023 12:52, Antwort auf #47
      #49

      Bei uns wäre eine KiTa-Gruppenleiterin beinahe in den Gemeinderat gewählt worden, nach Zwischenstand der Auszählung.
      Da meinte der OB sie müsse kündigen um ihr Amt annehmen zu dürfen, wegen Befangenheit. Deren Liste war dann der Meinung das durchklagen zu müssen, weil Sie keine relevante Leitungsfunktion in der Stadt habe und deshalb nicht dauerbefangen sei.

      Bis fertig gezählt war, war sie doch nicht drin und das Problem hat sich aufgelöst. Jedenfalls hat der Wahlleiter das nicht vorher gerichtsfest geprüft, was passieren würde, falls sie gewählt werden würde.

      Natürlich prüft der Wahlleiter das nicht vorher, weil die Prüfung irrelevant ist. Tatsächlich dürfen Mitarbeiter einer gebietskörperschaft nicht in deren Rat tätig sein, aber sie dürfen kandidieren.
      Denn es ist ja möglich nach der Wahl den Job zu kündigen und statt dessen das Mandat anzunehmen. Was natürlich nur äußerst selten vorkommt.
      Die Prüfung auf Verfassungstreue für kommunale Wahlbeamte ist Unsinn. Mal abgesehen davon, daß das nur sehr schwer nachgewiesen werden kann, muss der Wählerwille akzeptiert werden. Alles andere stört die Bindungskraft des demokratischen Systems.

    • DDR 2.0: Thüringen macht auf Unrechtsstaat

      Mirascael, 03.07.2023 14:13, Antwort auf #49
      #50

      Bei uns wäre eine KiTa-Gruppenleiterin beinahe in den Gemeinderat gewählt worden, nach Zwischenstand der Auszählung.
      Da meinte der OB sie müsse kündigen um ihr Amt annehmen zu dürfen, wegen Befangenheit. Deren Liste war dann der Meinung das durchklagen zu müssen, weil Sie keine relevante Leitungsfunktion in der Stadt habe und deshalb nicht dauerbefangen sei.

      Bis fertig gezählt war, war sie doch nicht drin und das Problem hat sich aufgelöst. Jedenfalls hat der Wahlleiter das nicht vorher gerichtsfest geprüft, was passieren würde, falls sie gewählt werden würde.

      Natürlich prüft der Wahlleiter das nicht vorher, weil die Prüfung irrelevant ist. Tatsächlich dürfen Mitarbeiter einer gebietskörperschaft nicht in deren Rat tätig sein, aber sie dürfen kandidieren.
      Denn es ist ja möglich nach der Wahl den Job zu kündigen und statt dessen das Mandat anzunehmen. Was natürlich nur äußerst selten vorkommt.
      Die Prüfung auf Verfassungstreue für kommunale Wahlbeamte ist Unsinn. Mal abgesehen davon, daß das nur sehr schwer nachgewiesen werden kann, muss der Wählerwille akzeptiert werden. Alles andere stört die Bindungskraft des demokratischen Systems.

      Das ist richtig, aber wie wir beide wissen, ist auch für Linksextremisten Demokratie nur Mittel zum Zweck, da unterscheiden sie sich nicht von einem Erdogan oder sonstigen Gröfazen.

      "Zum Landrat kann nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt."

      Eine Wischi-Waschi-Formulierung, mit der man letztlich jeden unliebsamen Kandidaten aus dem Amt kicken kann.

      Kein Wunder, dass dieses Gesetz in einem Bundesland etabliert wurde, das von ehemaligen SED-Schergen und sonstigen Linksradikalen und Linksextremisten regiert wird. Die können halt auf reichhaltige Erfahrungen in Sachen Stasi und Gesinnungsjustiz zurückgreifen, wie man sich politisch unliebsame Subjekte sozial und politisch vom Halse schafft.

      Ist vielleicht das der wahre Grund, warum Ramelow sich weigert von der DDR als Unrechtsstaat zu sprechen, da er dem Konzept prinzipiell gar nicht so abgeneigt ist?

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