Aufstand gegen „Rechts“ – Sturm im Wasserglas, ein Ablenkungsmanöver oder doch mehr?

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  • RE: Höcke will auch Deutsche ausmisten

    EKG, 23.04.2026 13:58, Reply to #90
    #91

    Mord-- und Gewaltandrohung sind sowohl im Netz als auch in real life ganz normale justiziable Straftaten.
    Also wenn du weißt, dass das Grüne Jugend war, dann werden die aus der Gliederung wegen Parteischädigendem Verhalten ausgeschlossen.

    Entschuldige bitte, aber verarschen kannst du dich wirklich selbst. Die damalige VORSITZENDE der Grünen Jugend Jette Nietzard hat öffentlich zum "bewaffneten Widerstand" aufgerufen, sollte in Deutschland die Opposition an die Macht kommen (die AfD). Konsequenzen gab es damals keine. Was ist das anderes als die schlimmste Gewaltandrohung die in einer Demokratie möglich ist? Der jetzige Grüne Jugend Vorsitzende Bobga bezeichnet Markus Söder als Hurensohn. Das würde ich auch als schlimme verbale Gewalt bezeichnen.

    Also bitte verkaufe uns hier nicht für dumm. Du weißt ganz genau was das für ein Verein ist, in dem es eben KEINERLEI Konsequenzen gibt. Im Gegenteil wird es teils sogar noch bejubelt. Also bitte kehre erstmal vor der eigenen Haustüre.

    Manchmal ist es doch richtig sich das wörtlich anzuschauen. Warum geht es?
    Jette Nietzard: Ich habe mir in letzter Zeit viele Gedanken über die AfD gemacht – besonders mit Blick auf die Bundestagswahl 2029. Ich frage mich wirklich, ob wir gerade einen Punkt verpassen, an dem wir später sagen werden: Da hätte man stärker eingreifen müssen. Wie vorbereitet ist unsere Zivilgesellschaft, wie vorbereitet sind unsere Parteien darauf, dass 2029 eine gesichert rechtsextreme Partei in Deutschland regieren könnte? Was würde das konkret bedeuten? Würden dann weiterhin Parteien im Bundestag sitzen und versuchen, die AfD inhaltlich zu stellen? Kann ich dann noch mit verschränkten Armen in eine Kamera schauen und sagen, wie schlimm Rechtsextreme sind? Darüber müssen wir nachdenken – auch darüber, wie Widerstand in so einem Fall aussehen kann. Wäre der nur intellektuell? Oder müssten wir auch zu den Waffen greifen? Ich will keine Panik verbreiten. Ich will nur, dass wir uns fragen: Sind wir bereit?
    xxxxxxxxxxxxxxxxx
    Also: Sie hat nicht zu bewaffnetem Widerstand aufgerufen, sondern gefragt, das man darüber nachdenken müsse, wenn eine gesichert rechtsextreme Partei die Macht ergreift.
    Und nach GG Art. 20 Absatz 4 ist das zumindest eine Option.

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 20
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
    Die AfD betont oft genug einen Systemwechsel zu wollen. Um das GG zu verteidigen hat man das Recht zum Widerstand. Isso. Auch wenn es dir nicht passt.
  • Unfassbar

    Kritischer Analyst (!), 23.04.2026 17:38, Reply to #91
    #92
    Darüber müssen wir nachdenken – auch darüber, wie Widerstand in so einem Fall aussehen kann. Wäre der nur intellektuell? Oder müssten wir auch zu den Waffen greifen? Ich will keine Panik verbreiten. Ich will nur, dass wir uns fragen: Sind wir bereit?

    Unfassbar, dass du das jetzt auch noch verteidigst. Damit zeigst du doch welches Geistes Kind du bist.

    Niemand hat das Recht Gewalt anzuwenden, nur weil eine bei einer demokratischen Wahl zugelassene Partei eine Wahl gewinnt. Punkt. Und genau darüber schwadronniert die Frau und du schließt dich ihr an. Darüber überhaupt nachzudenken zeigt schon die verfassungsfeindliche Gesinnung, die dahintersteckt.

    Die Sachlage mag sich ändern, wenn diese Partei beispielweise von einem Gericht verboten wird oder falls sie, wenn sie regiert, tatsächlich Gesetze oder Handlungen gegen die Verfassung begeht. Darüber ging es aber in dem Text, den du dankenswerterweise zitiert hast, nicht. Sondern allein darum, dass eine Partei eine Wahl gewinnt.

    Und die Selbstermächtigung mit der du dich aufschwingst darüber zu urteilen, und nicht Gerichten, zeigt wie wenig du offenbar von Gewaltenteilung hälst.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
    Die AfD betont oft genug einen Systemwechsel zu wollen. Um das GG zu verteidigen hat man das Recht zum Widerstand. Isso. Auch wenn es dir nicht passt.

    Die einzige, von der ich bislang gehört habe, dass sie einen Systemwechsel will ist Heidi Reichinnek. Sonst habe ich das noch nie gehört. Es sei denn mit "System" ist der elitäre Einheitsbrei gemeint, der sich an die Macht klammert und à la Günther versucht Meinungs- und Medienfreiheit einzuschränkten. Das ist aber damit nicht gemeint, sondern es geht um das "demokratische System".

    Und wie gesagt, eine Wahl zu gewinnen ist kein Grund, das Widerstand rechtfertigt. Es müssen konkrete, belastbare Taten vorliegen.

    Wie zum Beispiel bei Lauterbach und Co., damit hast du ja hier quasi darglegt, dass gegen diese Herren, die klarerweise diese Ordnung (für eine lange Zeit) beseitigt hatten, Gewalt gerechtfertigt ist.

  • RE: Unfassbar

    EKG, 24.04.2026 14:01, Reply to #92
    #93
    Darüber müssen wir nachdenken – auch darüber, wie Widerstand in so einem Fall aussehen kann. Wäre der nur intellektuell? Oder müssten wir auch zu den Waffen greifen? Ich will keine Panik verbreiten. Ich will nur, dass wir uns fragen: Sind wir bereit?

    Unfassbar, dass du das jetzt auch noch verteidigst. Damit zeigst du doch welches Geistes Kind du bist.

    Niemand hat das Recht Gewalt anzuwenden, nur weil eine bei einer demokratischen Wahl zugelassene Partei eine Wahl gewinnt. Punkt. Und genau darüber schwadronniert die Frau und du schließt dich ihr an. Darüber überhaupt nachzudenken zeigt schon die verfassungsfeindliche Gesinnung, die dahintersteckt.

    Die Sachlage mag sich ändern, wenn diese Partei beispielweise von einem Gericht verboten wird oder falls sie, wenn sie regiert, tatsächlich Gesetze oder Handlungen gegen die Verfassung begeht. Darüber ging es aber in dem Text, den du dankenswerterweise zitiert hast, nicht. Sondern allein darum, dass eine Partei eine Wahl gewinnt.

    Und die Selbstermächtigung mit der du dich aufschwingst darüber zu urteilen, und nicht Gerichten, zeigt wie wenig du offenbar von Gewaltenteilung hälst.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
    Die AfD betont oft genug einen Systemwechsel zu wollen. Um das GG zu verteidigen hat man das Recht zum Widerstand. Isso. Auch wenn es dir nicht passt.

    Die einzige, von der ich bislang gehört habe, dass sie einen Systemwechsel will ist Heidi Reichinnek. Sonst habe ich das noch nie gehört. Es sei denn mit "System" ist der elitäre Einheitsbrei gemeint, der sich an die Macht klammert und à la Günther versucht Meinungs- und Medienfreiheit einzuschränkten. Das ist aber damit nicht gemeint, sondern es geht um das "demokratische System".

    Und wie gesagt, eine Wahl zu gewinnen ist kein Grund, das Widerstand rechtfertigt. Es müssen konkrete, belastbare Taten vorliegen.

    Wie zum Beispiel bei Lauterbach und Co., damit hast du ja hier quasi darglegt, dass gegen diese Herren, die klarerweise diese Ordnung (für eine lange Zeit) beseitigt hatten, Gewalt gerechtfertigt ist.

    Unfassbar ist deine Verfassungsfeindliche Einstellung.
    Das Grundgesetz gibt das Recht zum Widerstand, aus der Erfahrung von 1933 heraus, als die Nazis in einer (halbwegs) demokratischen Wahl an die Macht gekommen sind. Im GG steht nicht, "das Recht auf Widerstand, ausser sie wurden demokratisch gewählt", sondern, wenn jemand die demokratische Ordnung beseitigen will, dann hat man das Recht.
    Es wird also darauf ankommen, wie sich die AfD Verhalten würden, wenn sie denn drankäme. Natürlich nicht, rein durch den Wahlakt, sondern nach ihrem Handeln.

    Und "haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand" steht da. Und nicht: Erst nach gerichtlicher Überprüfung, sondern "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist". Und zur demokratischen Ordnung gehört die Gewaltenteilung. Und wenn die mal durch willfährige Richter dahin ist, dann kannst du Menschwürde, Meinungsfreiheit usw-. usf. auch nicht mehr gerichtlich einklagen. Dann haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand steht im GG. Wenn du das in Abrede bist, dann bist du halt ein bekennender Verfassungsfeind. Aber das ist ja durch Meinungsfreiheit gedekct, das du hier verfassungsfeindlich auftreten darfst.
    xxxxxxxxxxxxx

    Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneter Lars Hünich, nur als ein Beispiel von vielen:
    „Wenn wir morgen in einer Regierungsverantwortung sind, dann müssen wir diesen Parteienstaat abschaffen“, hatte der AfD-Politiker bereits am 18. Januar bei einer Partei-Veranstaltung in Falkensee im Havelland gesagt.
    https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/lars-hunich-will-parteienstaat-a bschaffen-aussagen-von-afd-abgeordnetem-rufen-brandenburgs-verfassungsschutz-auf -den-plan-11145265.html?utm_source=chatgpt.com

    Solche Aussagen gibt es zuhauf von AfDlern.
    Klar kann man das wie die Aussagen in Hitlers "Mein Kampf" nur für phrasendrescherei halten, oder aber, die setzen um ,was vielfach angekündigt wurde, wenn sie die Macht, selbst durch demokratische Wahlen, ergriffen haben.
    Die Parteien haben ihre im Grundgesetz zurgewiesene demokratische Rolle. Wer das abschaffen will, legt Hand an die demokratische Ordnung im Lande.
    Und welches Recht haben dann laut GG alle Deutschen? Ok, du stehst halt nicht so auf das im Grunde antifaschistisch geprägte GG.

  • RE: Unfassbar

    Kritischer Analyst (!), 25.04.2026 20:00, Reply to #93
    #94

    Und "haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand" steht da. Und nicht: Erst nach gerichtlicher Überprüfung, sondern "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist". Und zur demokratischen Ordnung gehört die Gewaltenteilung. Und wenn die mal durch willfährige Richter dahin ist, dann kannst du Menschwürde, Meinungsfreiheit usw-. usf. auch nicht mehr gerichtlich einklagen. Dann haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand steht im GG. Wenn du das in Abrede bist, dann bist du halt ein bekennender Verfassungsfeind. Aber das ist ja durch Meinungsfreiheit gedekct, das du hier verfassungsfeindlich auftreten darfst.

    Fein, dann kann sich die AfD, sollte sie verboten werden aber halt auch darauf berufen. Weil dann "willfährige Richter" die Demokratie in Deutschland außer Kraft gesetzt hätten, in dem sie die größte Oppoisitionspartei mit gut 30 Prozent oder vielleicht sogar die mit absoluter Mandatsmehrheit vom Volk gewählte Landesregierung in Sachsen-Anhalt beseitigen.

    Und dieser Argumentation kann ich - sofern das Verbot durch "willfährige Richter" eintritt - einiges abgewinnen. Schön, dass du auf die Möglichkeit des GG in diesem Falle hingewiesen hast.

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